Allgemeine Berichte | 04.11.2019

Umweltministerium informiert

Neue Wolfsnachweise im Westerwald bestätigt

Nutztierhalter bekommen Entschädigung – Land fördert wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde in Präventionsgebieten

Mainz. Das Senkenberginstitut für Wildtiergenetik hat drei genetische Wolfsnachweise in Rheinland-Pfalz bestätigt: Anfang Oktober hat ein Wolf bei Altenkirchen und in Rheinbrohl (Landkreis Neuwied) Schafe gerissen. Zudem wurde DNA aus Wolfskot, der in der Nähe von Bendorf gefunden wurde, bestimmt.

Der Fall bei Altenkirchen geht auf ein weibliches Tier – eine Fähe – zurück, die bisher weder in Rheinland-Pfalz noch in einer anderen Region genetisch nachgewiesen wurde. Für den Nutztierriss bei Rheinbrohl sowie für die Kotprobe stehen die Individualisierungen noch aus. Demnach kann noch keine Aussage getroffen werden, ob es sich bei den drei Wolfsnachweisen um ein identisches Tier handelt.

Förderung in Präventionsgebieten

Außerdem wurden Ende Juni, Mitte Juli und Anfang Oktober Bildaufnahmen eines Wolfes bei Heiligenroth, bei Bendorf und in der Nähe von Dierdorf durch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) bestätigt.

Eine Individualisierung durch Bildaufnahmen lässt sich bei Wölfen leider in den seltensten Fällen vornehmen. Die erneuten Wolfsnachweise bestätigten, dass es richtig gewesen sei, die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz und Teile des Rhein-Lahn-Kreises im Frühjahr 2018 vorsorglich als „Präventionsgebiet Westerwald“ auszuweisen, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.

Erst kürzlich habe man zudem aufgrund von Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen ein Teilpräventionsgebiet im Grenzgebiet festgelegt, das die Verbandsgemeinden Prüm, Gerolstein und Adenau umfasse. In Präventionsgebieten könnten 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden. Selbstverständlich erhielten Landwirtinnen und Landwirte landesweit auch eine Entschädigung für ihre Nutztiere, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden könne.

In Rheinland-Pfalz hat sich nach bisherigen Erkenntnissen eine Wölfin am Stegskopf niedergelassen. Wölfe können pro Nacht bis zu 80 Kilometer zurücklegen. Daher ist es durchaus möglich, dass Einzeltiere Rheinland-Pfalz durchstreifen, ohne hier sesshaft zu werden. Nicht zuletzt weil der Wolf eine hochmobile Art ist, hat Rheinland-Pfalz 2018 ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen.

Bisher 25 Fälle nachgewiesen

Bisher wurden in 25 Fällen Wolfsvorkommen in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf acht bis dreizehn einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft ist für das Monitoring in Rheinland-Pfalz zuständig.

Der im Jahr 2015 beschlossene Wolfsmanagementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. Weitere Informationen zum Managementplan sind online abrufbar unter mueef.rlp.de/fileadmin/news_import/Wolfmanagmentplan.pdf.

Pressemitteilung

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

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