Abgangsmeldung für Schweine, Schafe und Ziegen
Neuerungen im Bereich der Tierhaltung
Kreis Ahrweiler. Eine artgerechte Tierhaltung und der Schutz der Verbraucher sind grundlegende Prinzipien in der Landwirtschaft. Aus diesem Grund sind eine angemessene Tierkennzeichnung und ein zuverlässiger Schutz notwendig. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen von der Europäischen Union und dem Bundesland angepasst.
Ab dem 1. August 2023 sind alle Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen dazu verpflichtet, neben der Zugangsmeldung auch eine Abgangsmeldung im digitalen HI-Tier System (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu machen. Die Abgangsmeldung kann ebenfalls als „Gruppenmeldung“ erfolgen und enthält folgende Informationen:
- Gesamtzahl der Tiere
- Individuelle Registriernummer der Herkunfts- bzw. Bestimmungsbetriebe gemäß der Viehverkehrsverordnung
- Zugangsdatum
- Abgangsdatum
Es ist jedoch nicht erforderlich, die Verendung oder Tötung zu melden.
Diese neue Maßnahme zielt darauf ab, die Rückverfolgbarkeit der Tiere zu verbessern. Dies ist besonders wichtig im Falle eines Ausbruchs von Tierseuchen. Bei Fragen steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung. Sie können das Amt per E-Mail unter vetamt@kreis-ahrweiler.de oder telefonisch bei Carina Werff unter der Nummer 02641/975 225 erreichen. BA
