Jahreshauptversammlung der Nachbarschaft Oberdorf: Satzungsänderung beschlossen
Neufassung der Nachbarschaftssatzung im Fokus
Kruft. Zur 159
. Jahreshauptversammlung der Nachbarschaft Oberdorf in der der Gaststätte „Zur Linde“ konnte Amtmann Rudolf Schneichel 26 Mitglieder begrüßen. Zu dieser Versammlung waren die 94 Mitglieder der Nachbarschaft sowohl schriftlich als auch durch Veröffentlichungen in der Lokalpresse eingeladen worden. Nach dem Gedenken an die verstorbenen Nachbarschaftsmitglieder Elisabeth Auer, Hilde Englmann, Alfons Waldecker, Heinz Zilger und Lothar Monschau erfolgte ein Rückblick auf die Aktivitäten des vergangenen Jahres. Geboten wurden 2018 ein Ausflug mit dem Bus zum Riedener Waldsee (Mai), ein Grillfest auf dem Bahnerhof (August), das traditionelle Frauenfrühstück (September) und ein Döppekoche-Essen (November).
Die Schriftführerin verlas das Protokoll der letztjährigen Versammlung, zu dem es keine Anmerkungen gab. Die Kassiererin informierte über die Kontenentwicklung. Auf Vorschlag der Kassenprüferin Frau Büchel erteilte die Versammlung dem Vorstand Entlastung. Die Kassenprüfung 2020 soll wiederum von Frau Büchel und Herrn Stein durchgeführt werden.
Schwerpunktthema der diesjährigen Versammlung war die Neufassung der Nachbarschaftssatzung, mittels derer eine Anpassung an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten und die demographische Entwicklung vorgenommen werden sollte. Außerdem sollte damit eine Zusammenfassung der bisher separaten Satzung über die Sterbekasse und der teilweise nicht schriftlich niedergelegten Verfahrensweisen der Nachbarschaft erfolgen. Ein erster Entwurf für die Satzung war der Versammlung schon im Vorjahr vorgestellt worden. Auf Basis der damaligen Diskussion setzte der Vorstand seine Beratungen im Jahr 2018 fort und nahm noch einige Anpassungen vor. Der zur Abstimmung gestellte Satzungstext wurde allen Mitgliedern mit der schriftlichen Einladung zugeleitet. Nach kurzer Diskussion wurde dieser Satzungstext mit einer kleinen redaktionellen Änderung von den anwesenden Nachbarschaftsmitgliedern einstimmig angenommen und gilt damit ab dem 3. Februar 2019.
Entsprechend der nunmehr geltenden Satzung setzt die Mitgliederversammlung alljährlich auch die Höhe des Sterbegeldes fest. Für das Jahr 2019 bleibt es auf einstimmigen Beschluss der Anwesenden wie in den vorangegangenen Jahren bei 160 Euro. Auch der Mitgliedsbeitrag bleibt 2019 unverändert bei 15 Euro; davon entfallen 10 Euro auf die Sterbekasse und 5 Euro auf das Konto Feier. Soweit der Beitrag nicht bereits bei der Versammlung bezahlt wurde, wird gebeten, die 15 Euro entweder in bar bei der Kassiererin Birgit Weiler zu entrichten oder auf das Nachbarschaftskonto (IBAN DE54 5766 2263 0008 7348 50) zu überweisen.
Die Mitgliederversammlung befasste sich zudem wie in jedem Jahr mit der Frage, was man an gemeinsamen Aktivitäten im laufenden Jahr unternehmen könnte. Die Planung wird leider zunehmend schwieriger, weil es durch das rückläufige gastronomische Angebot immer weniger geeignete Veranstaltungsorte gibt. Der Vorstand wird auf der Basis der Meinungsäußerungen während der Versammlung klären, was machbar ist. Wie üblich werden die Termine dann in der Lokalpresse bekannt gegeben.
