Allgemeine Berichte | 20.08.2017, 10:00 Uhr

Kreisverwaltung Neuwied informiert

Neuregelung beim Unterhaltsvorschuss

Entlastung alleinerziehender Eltern durch verlängerten staatlichen Vorschuss

Kreis Neuwied. Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen bzw. geringen Unterhalt erhalten, haben die Möglichkeit, einen staatlichen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Bisher konnte die Leistung allerdings nur bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes sowie höchstens für insgesamt 72 Monate gewährt werden. Diese beiden Grenzen wurden durch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) rückwirkend zum 1. Juli dieses Jahres aufgehoben. Daher ist nun grundsätzlich eine Antragstellung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, auch wenn in der Vergangenheit bereits 72 Monate lang Unterhaltsvorschuss gezahlt worden ist. Mit der Gesetzesänderung möchte die Bundespolitik alleinerziehende Elternteile entlasten, die auch und gerade bei der Versorgung von Kindern ab dem 13. Lebensjahr häufig mit großen finanziellen Herausforderungen konfrontiert sind, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Kindesunterhalt zahlt.

Die monatlichen Unterhaltsvorschussleistungen betragen zurzeit für Kinder bis fünf Jahre 150 Euro und von sechs bis elf Jahre 201 Euro. Neu hinzu kommt eine dritte Altersstufe für Kinder von zwölf bis 17 Jahre, die grundsätzlich monatlich 268 Euro erhalten. Die Leistungen können auch aufstockend beantragt werden, wenn der vom anderen Elternteil gezahlte Kindesunterhalt unterhalb der jeweiligen Unterhaltsvorschussbeträge liegt oder der andere Elternteil verstorben ist und die dem Kind zustehende Halbwaisenrente den monatlichen Unterhaltsvorschuss unterschreitet. Unverändert kann kein Unterhaltsvorschuss gewährt werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet und nicht vom Ehepartner dauernd getrennt lebend ist, unabhängig davon, ob es sich beim Ehepartner um den anderen Elternteil des Kindes handelt.

An die Bewilligung der Leistungen nach dem UVG für Kinder ab Vollendung des zwölften Lebensjahres hat der Gesetzgeber zusätzliche Voraussetzungen geknüpft: Demnach besteht in dieser Altersgruppe nur ein Anspruch, wenn das Kind nicht im Bezug von Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) steht, wenn es durch den Unterhaltsvorschuss aus dem Leistungsbezug nach dem SGB II ausscheidet oder wenn der alleinerziehende Elternteil über ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto verfügt. Außerdem besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und gleichzeitig selbst unter Abzug der gesetzlichen Freigrenzen ein ausreichendes Einkommen erzielt.

Wer im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Neuwied lebt, kann sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschussstelle wenden oder sich das Antragsformular zusammen mit den entsprechenden Merkblättern und Ausfüllhinweisen auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.kreis-neuwied.de unter Formulare herunterladen. Alleinerziehende aus dem Neuwieder Stadtgebiet wenden sich bitte an das Stadtjugendamt, welches über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle verfügt.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Empfohlene Artikel
Bildergalerien
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis – inkl. E-Paper
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Daueranzeige 2026
Kokubu - 14.01.27
Moonlight Concert 27.11.26
Martinsmarkt Adendorf
Martinsmarkt Adendorf
Auftrag, Nr. AF2026.000438.0, November 2026
Tag der offenen Tür 2026
Kursangebote 2. Semester
Weitere Artikel
50 ehrenamtlichen Ordnern
577

Koblenz. Angeführt von Alexandra Susenburger und ihrem Hengst Cartujano zogen erneut rund 2.000 Teilnehmende vom Münzplatz durch die Straßen und Gassen der Koblenzer Altstadt zum Deutschen Eck. Musikalisch unterstützt wurde der Zug durch die Musikvereine von Löf und Rhens und dem Posaunenchor des Evangelischen Gemeindeverbandes.

Von "Unsere Altstadt" aus Koblenz

Weiterlesen

In Brogsitters Gasthaus Sanct Peter wurden die besten Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet.
1881

Siegerweine zeigen die außergewöhnliche Klasse an der Ahr

Ahrweine des Jahres 2026 ausgezeichnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Zum 16. Mal zeichnete der Weinpreis „Ahrwein des Jahres“ die besten Weine des Anbaugebiets Ahr aus. Insgesamt 97 Weine wurden in diesem Jahr in sechs Kategorien bewertet. Die Preisverleihung fand in Brogsitters Gasthaus St. Peter in Walporzheim statt, wo Winzerinnen, Winzer und Weinfachleute zusammenkamen, um die Siegerweine zu würdigen.

Von Barbara Knieps aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen

Heribert Bersch
302

Andernach. Heute waren unsere Husarenmädchen zum gemütlichen Jahresabschluss im @stammbaum_andernach zu Gast. Bei leckerem Döppekuchen, guten Gesprächen, jeder Menge Lachen und ganz viel Spaß haben die Mädels gemeinsam ein paar schöne Stunden verbracht.

Von Heribert Bersch aus Andernach

Weiterlesen