Allgemeine Berichte | 17.09.2019

Evangelische Kirchengemeinde Remagen-Sinzig

Neuwahl des Presbyteriums 2020

Wahlvorschläge bis zum 26. September einreichen

Remagen. Am 1. März 2020 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan der evangelischen Kirchengemeinden für eine Amtszeit von vier Jahren neu gewählt.

Das Wahlverfahren hat am 15. September begonnen. Alle wahlberechtigten Mitglieder der Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 26. September schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen. In der Kirchengemeinde werden mindestens zehn Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist ein beruflich Mitarbeitender in das Presbyterium zu wählen.

Voraussetzungen für die Kandidatur

Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Voraussetzungen sind in den Artikeln 44 bis 48 Kirchenordnung festgelegt. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Es wird darum gebeten, mit den Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der beziehungsweise des Vorgeschlagenen einzureichen. Vordrucke hierfür sind in den Gemeindebüros erhältlich. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder bei der Verwaltung der Kirchengemeinde im Remagener Gemeindebüro, Marktstr. 25, 53424 Remagen abgegeben werden.

Zwei Wahlbezirke

Das Presbyterium hat die Kirchengemeinde wie in den vergangenen Perioden auch in zwei Wahlbezirke (Wahl-/Pfarrbezirk 1 (Remagen u. Kripp sowie Wahl-/Pfarrbezirk II (Sinzig und Ortsteile) eingeteilt. Die Vorgeschlagenen werden dem Wahlbezirk zugeordnet, der ihrem Wohnort entspricht. Alle Vorschläge werden wahlbezirksweise auf einem Stimmzettel zusammengefasst. Es kann jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde Kandidatinnen und Kandidaten beider Wahlbezirke wählen.

Das Presbyterium hat beschlossen, dass alle Wahlberechtigten mit der Einladung zur Wahl auch die Wahlunterlagen erhalten (Allgemeine Briefwahl).

Wahlverzeichnisse liegen im Februar 2020 aus

Wahlberechtigt ist, wer am 23. Februar 2020, bei Schließung der Wahlverzeichnisse: Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat, zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht, und am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist, sowie im Wahlverzeichnis eingetragen ist.

Die Wahlverzeichnisse werden in der Zeit vom 3. bis 23. Februar 2020 zur Einsichtnahme in beiden Gemeindebüros ausgelegt. Wähler können ihre Eintragung dort durch persönliche Einsichtnahme überprüfen, wenn sie ihr Wahlrecht ausüben möchten.

Pressemitteilung Evangelische

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