Gemeinde Swisttal sperrt Weg oberhalb der Kiesgrube Flerzheim
„Nordböschung“ nicht standsicher
Zur Sicherung der Böschung ist eine sogenannte „Vorschüttung“ grubenseitig anzubringen
Buschhoven. Von den Kieswerken Rheinbach selbst stammt der alarmierende Hinweis, dass Teile der „Nordböschung“ in der Kiesgrube Flerzheim zu steil angelegt sind und abrutschen können. Betroffen ist auch der unmittelbar am Grubenrand entlang führende Wirtschaftsweg im Eigentum der Gemeinde Swisttal. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das die Kieswerke im Rahmen ihres Antrags auf Restauskiesung der Grube eingeholt hatten.
Um Erdrutsche im Bereich der „Nordböschung“ zu verhindern, hat die Bergbehörde Arnsberg in ihrem Genehmigungsbescheid für die Restauskiesung verfügt, dass zur Sicherung der Böschung eine sogenannte „Vorschüttung“ grubenseitig anzubringen sei. Diese Anschüttung soll „abbaubegleitend“, parallel zum weiteren Betrieb der Grube, der bis Ende 2029 genehmigt wurde, erfolgen.
Die Gemeinde Swisttal hat den Weg oberhalb der Abbaukante inzwischen abgesperrt und prüft weitere rechtliche Schritte. „Diese Maßnahmen stützen wir in vollem Umfang, sie sind zur Zeit alternativlos“, bemerkt dazu Thomas Klodt, Vorsitzender des LSK. Die vorsorgliche Sperrung des Weges sei wegen der gutachterlich bestätigten Gefahr eines Erdrutsches geboten gewesen. Für den Landschaftsschutzverein stellte er klar, dass diese massive Einschränkung der Wegeverbindungen im Naherholungsgebiet südlich von Buschhoven nicht als Dauerlösung akzeptiert werde.
Pressemitteilung
Landschaftsschutzverein
Kottenforst e. V. (LSK)