Allgemeine Berichte | 11.02.2019

Anweisungen für den Karnevalszug Sayn

Nur „sichere“ Wagen und Anhänger dürfen mitrollen

Die Einhaltung der neuen Anweisung verhindert, dass so tolle Wagen nicht umsonst gebaut wurden, und somit Teil des Zuges werden können. Foto: -PS-

Sayn. Die Aktiven der Karnevalsgesellschaft 1937 Sayn e.V. freuen sich neben dem Saalkarneval auch schon besonders auf den Karnevalszug in Sayn am 3. März. Der Zug startet dann um 13.30 Uhr in der Abteistraße.

Zuvor lädt die Feuerwehr wie immer zur „Vor-Zuch-Party“ ein. Zuganmeldungen bitte über das entsprechende Kontaktformular auf der Homepage www.kgsayn.de. Stephan Schoblocher, Vorsitzender der KG 1937 Sayn e.V., weist deutlich darauf hin, dass alle teilnehmenden Wagen und Anhänger den durch die RKK ausgehandelten Kompromiss für die Karnevalsumzüge mindestens entsprechen müssen. „So schwer uns das fallen würde, Fahrzeuge, die da nicht in die Norm passen, dürfen im Umzug nicht mitrollen!“, betont er. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz hatte klare Anweisungen herausgegeben.

Nun heißt es: „Ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis kann jedoch in der laufenden Session dann bei einem Karnevalsumzug eingesetzt werden, wenn von einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr, beziehungsweise von einem Prüfsachverständigen eines benannten Technischen Dienstes, zumindest aufgrund einer summarischen Prüfung eine Bescheinigung ausgestellt wird, wonach das Fahrzeug oder der Anhänger alle Voraussicht eine Betriebserlaubnis erhalten wird“.

RKK-Präsident Hans Mayer ergänzt: „Dazu muss man unterscheiden, dass der Prüfer kein Gutachten anfertigen muss“. Eventuell offene Fragen können an die RKK Deutschland unter Telefon: (02 61) 98 89 99 01 gestellt werden.-PS-

Die Einhaltung der neuen Anweisung verhindert, dass so tolle Wagen nicht umsonst gebaut wurden, und somit Teil des Zuges werden können. Foto: -PS-

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