Allgemeine Berichte | 12.09.2018

Eltern müssen sich auf höhere Beiträge einstellen

OGS in der Gemeinde Swisttal wird um 20 Prozent teurer

Eltern mit einem Jahreseinkommen unter 12.500 Euro bleiben nach wie vor von einer Zahlung befreit

Swisttal. Auf deutlich höhere Beiträge für Kinder, die die Offene Ganztagsschule (OGS) in der Gemeinde Swisttal besuchen, müssen sich ab dem 1. Januar 2019 die Eltern einstellen. Der Schulausschuss beschloss in seiner jüngsten Sitzung bei drei Gegenstimmen eine Erhöhung der Sätze linear um 20 Prozent, wie es ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD vorsah.

Demnach bezahlen die Eltern in der Stufe eins (12.500 bis 24.999 Euro Jahreseinkommen) künftig 30 statt bisher 25 für das erste und 15 statt bisher 12,50 Euro für das zweite Kind. In der Stufe zwei (bis 36.999 Euro Jahreseinkommen) sind es 72 Euro für das erste und 36 für das zweite Kind. In der Stufe drei (bis 49.999 Euro) steigt der Betrag auf 108 für das erste und 54 für das zweite Kind, in der Stufe vier (bis 61.999 Euro) auf 132 bzw. 66 Euro, in der Stufe fünf (bis 72.999 Euro) auf 156 bzw. 78 Euro, in der Stufe sechs (bis 85.999 Euro) auf 168 bzw. 84 Euro und in der Stufe sieben (ab 86.000 Euro) auf 180 für das erste und 90 für das zweite Kind.

Kein symbolischer Beitrag als pädagogische Maßnahme

Weiterhin keinen Beitrag für die OGS müssen Eltern leisten, deren Jahreseinkommen unter 12.500 Euro liegt. Obwohl insbesondere Rektor Christian Kaiser von der „Schule am Zehnthof“ in Odendorf auch für diese Einkommensgruppe einen monatlichen Beitrag ins Gespräch brachte, allerdings nur aus „erzieherischen Gründen“. Denn in seiner Schule habe man die Erfahrung gemacht, dass insbesondere die Kinder aus solchen Familien nur sehr unregelmäßig in der OGS erschienen und damit eine sinnvolle Planung erschwerten. Hier gelte wohl die Ansicht: „Was nichts kostet, taugt nichts.“ Für diesen Vorschlag erhielt Kaiser einigen Zuspruch, unter anderem aus den Reihen der „Bürger für Swisttal“. Doch CDU-Sprecherin Tanja Pleßer hielt nichts davon, auch nur einen symbolischen Beitrag von dieser Einkommensgruppe zu verlangen, denn für diese Eltern sei jeder einzelne Euro wichtig. Abgesehen davon sei der Erfolg einer solchen „pädagogischen Maßnahmen“ überaus fraglich. Da müsse die Schule schon andere Möglichkeiten finden, ihre Pappenheimer zur regelmäßigen Teilnahme zu bewegen.

Notwendig geworden war die deutliche Erhöhung der Elternbeiträge, weil die Zahl der OGS-Kinder von 150 im Jahr 2015 auf 227 im Jahr 2018 gestiegen waren, so der Erste Beigeordnete Hans Dieter Wirz. Damit gehe eine Erhöhung der Personalkosten von 375.000 auf 495.000 Euro einher. So sei das Betreuungsangebot in den Grundschulen Odendorf und Buschhoven jeweils von zwei auf drei Gruppen aufgestockt worden mit der Folge, dass zwei Vollzeit-Gruppenleiterinnen zum 1. August 2017 eingestellt worden seien. Zudem seien weitere Teilzeitkräfte eingestellt worden, um ein gleichbleibendes Niveau in der Betreuung zu gewährleisten. Darüber hinaus würden die Kräfte auch noch einem neuen Tarifvertrag entlohnt, wodurch die Kosten ebenfalls gestiegen seien.

Einnahmen können die Kosten nicht mehr decken

Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten die Einnahmen die Kosten für die OGS in den kommenden Haushaltsjahren nicht mehr decken, so Wirz weiter. So entstünde bei gleichbleibenden Beiträgen 2019 eine Unterfinanzierung von knapp 30.000 Euro und 2020 von knapp 49.000 Euro. Von den 227 Kindern in der Betreuung seien 38 von der Zahlung befreit, womit 189 Kinder übrig blieben, deren Eltern einen Beitrag zahlen müssen. Da es sich bei der OGS aber um eine freiwillige Leistung handele, sei die Gemeinde ist verpflichtet, die entstehenden Aufwendungen vollständig zu decken, weshalb die Beiträge erhöht werden müssten. Das letzte Wort in der Sache hat allerdings der Gemeinderat in seine Echsensitzung am 25. September. JOST

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