Allgemeine Berichte | 05.11.2025

OVG: „Petition zu Ermittlungsverfahren gegen ehemaligen Landrat Pföhler ordnungsgemäß behandelt“

Bad Neuenahr am Morgen nach der Flutkatastrophe. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Das Ministerium der Justiz des beklagten Landes Rheinland-Pfalz hat eine Petition bezüglich der im Hinblick auf die Ahrtalflutkatastrophe geführten Ermittlungsverfahren u.a. gegen den ehemaligen Landrat Pföhler ordnungsgemäß behandelt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das damit das vorangegangene Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz bestätigte.

Mit Schreiben vom 15. April 2024 wandten sich die Kläger, Familienangehörige einer bei der Ahrtalflut am 15. Juli 2021 verstorbenen Person, an das Ministerium der Justiz und beantragten, das Ermittlungsverfahren u.a. gegen den ehemaligen Landrat Pföhler zunächst vorläufig auszusetzen sowie die sachbearbeitenden Staatsanwälte wegen Besorgnis der Befangenheit gegen unabhängige Staatsanwälte zu ersetzen. Das Ministerium der Justiz leitete dieses Schreiben zur weiteren Bearbeitung an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weiter und informierte die Kläger hierüber. Dagegen wandten sich die Kläger und erhoben Klage auf sachliche Befassung und Bescheidung ihrer Petition durch das Ministerium der Justiz. Die Eingabe sei fälschlicherweise als fachliche Dienstaufsichtsbeschwerde gewertet worden. Sie habe aber auf die Ausübung des externen Substitutions- und Weisungsrechts durch das Ministerium der Justiz nach § 147 Nr. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes – GVG – abgezielt, sodass die Weiterleitung nicht hätte erfolgen dürfen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab (vgl. Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Mainz Nr. 4/2025).

Den gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung lehnte das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verwaltungsgericht habe die Klage auf Befassung und Bescheidung der Petition zu Recht abgewiesen. Zwischen den Beteiligten stehe nicht in Streit, dass die an das Ministerium der Justiz gerichtete Eingabe der Kläger vom 15. April 2021 als Petition im Sinne von Art. 17 Grundgesetz – GG – zu verstehen sei. Das Petitionsgrundrecht nach Art. 17 GG vermittele einen Anspruch auf Entgegennahme der Petition, inhaltliche Prüfung des Anliegens und auch auf Beantwortung, also auf Verbescheidung. Einen Anspruch auf Abhilfe oder eine bestimmte Art der Erledigung vermittele Art. 17 GG hingegen nicht. Von diesem rechtlichen Maßstab ausgehend sei die Annahme des Verwaltungsgerichts, das Ministerium der Justiz habe den Anspruch der Kläger aus dem Petitionsgrundrecht erfüllt, nicht zu beanstanden.

Das Ministerium der Justiz habe die Petition ordnungsgemäß behandelt. Für den hierarchischen Behördenaufbau sei anerkannt, dass die mit einer Petition angegangene Stelle nicht verpflichtet sei, die Petition selbst zu bescheiden, sondern diese im Rahmen ihres Ermessens auch an eine zuständige nachgeordnete Behörde abgeben könne. Aus dem Umstand, dass die Eingabe an die nachgeordnete Generalstaatsanwaltschaft „mit der Bitte um Prüfung und weitere Veranlassung“ übersandt worden sei, folge nicht im Umkehrschluss, dass keine nach Maßgabe des Petitionsrechts eigene Prüfung des Begehrens durch das Ministerium der Justiz stattgefunden hätte. Vielmehr dokumentiere die Abgabe, dass die zuvorderst angegangene Stelle selbst – zunächst – keine Maßnahmen im Sinne der Petition zu ergreifen beabsichtige. Die Abgabe der Petition sei auch nicht deswegen rechtswidrig gewesen, weil eine Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft nicht gegeben sei. Die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Generalstaatsanwaltschaft sei für die an sie abgegebene Petition jedenfalls auch zuständig, werde durch die Kläger nicht erschüttert. Es bleibe vielmehr bei dem Verständnis der Vorinstanz, dass das Petitionsbegehren sinnvoll nur dahingehend habe verstanden werden können, dass es auf den Austausch von aus Sicht der Kläger befangener durch neue, unbefangene Staatsanwälte gerichtet gewesen sei. Hierfür habe nach § 147 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) auch eine Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft bestanden

Bad Neuenahr am Morgen nach der Flutkatastrophe. Foto: ROB

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
05.11.202522:57 Uhr
Betroffener

Und somit schützt das Gericht einen augenscheinlich ,offensichtlich befangenen Staatsanwalt . Man könnte fast glauben: Eine Hand wäscht die Andere .
Einen schlimmeren Vertrauensverlust in die Justiz kann man nicht mehr haben.

Neueste Artikel-Kommentare
  • irritiert: Ich kenne mich da nicht so aus. 125 kg auf 165cm sind nicht adipös? Wie sollte die Polizei den Körper der Frau korrekt beschreiben, Nadia?
  • Nadja : Absolut unangebracht und pietätlos zu erwähnen das dies als adipös angesehen wird. Diese Beschreibung mit einem Foto ist absolut falsch. ??
  • Heruete: Holt euch auf jeden Fall eine Zweit- oder Drittmeinung ein. So schnell wie in Deutschland wird in keinem anderen Land operiert und der Patient über den OP Tisch gezogen

Ukraine-Hilfe mit regionalen Musikstars

  • A. Kossmann: Ein wirklich toller Abend, vielen Dank für euer Engagement!
Dauerauftrag Imageanzeige
Outdoormöbel
Gesundheit
Brückenstraßenfest
Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606 // B2B contracting
SB Wirtschaftsförderung
Für Ihre Gesundheit
JGV Fest & Königsschießen in Oberzissen
Schulsozialarbeiter/in (w/m/d)
Empfohlene Artikel
16

Region. Die konjunkturelle Lage im Westerwaldkreis hat sich im Frühsommer 2026 weiter eingetrübt. Der IHK-Konjunkturklimaindex, der als Stimmungsbarometer sowohl die aktuelle Geschäftslage als auch die Erwartungen der gewerblichen Wirtschaft in einem Wert zusammenfasst, ist deutlich zurückgegangen. Mit 78 Punkten liegt der Indikator klar unter der Wachstumsschwelle von 100 Punkten und signalisiert damit eine mehrheitlich negative Gesamtstimmung in der Region.

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
19

Astrologische Vorschau für die KW 24: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 08. bis 14. Juni 2026

Die zweite Juniwoche bringt Bewegung in viele Lebensbereiche. Während einige Sternzeichen von frischer Energie und überraschenden Möglichkeiten profitieren, müssen andere Geduld beweisen oder alte Themen noch einmal aufarbeiten. Besonders in der Liebe stehen ehrliche Gespräche und klare Entscheidungen im Mittelpunkt. Beruflich eröffnen sich neue Perspektiven, gleichzeitig verlangen manche Situationen einen kühlen Kopf und eine gute Portion Durchhaltevermögen.

Weiterlesen

Die St.-Pius-Straße im Ortsteil Bachem.  Foto: ROB
1003

Einschränkungen durch Verkehrsanschluss der Bachemer Brücke:

Ab 08.06: Siebenwöchige Vollsperrung in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Rahmen der Fertigstellung des Brückenbauwerkes Bachemer Brücke und der weiterführenden Arbeiten muss im Bereich der Verkehrswegebeziehung St.-Pius-Straße / Eifelstraße ab Montag, 8. Juni für rund sieben Wochen eine Vollsperrung eingerichtet werden. Dies ist erforderlich, um das neue Brückenbauwerk an die bestehende Verkehrsinfrastruktur anzuschließen. Hierbei stehen auf...

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Daueranzeige
Werbeplan 2026
Kreishandwerkerschaft
Rund ums Haus
Titel KW 22
Haus und Gartenparadies
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Mai 2026
Dorffest Bell
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0324#
Wärmepumpe,ÖL/Gasheizung
Räumungsverkauf wg. Geschäftsaufgabe
Eröffnung Padel-Arena
Stellenanzeige "Standesamt"
Königsschießen Brohl
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0324#
Königsschießen Gönnersdorf