Gericht lehnt Antrag auf Schutz für Wolf GW2478m ab
Naturschutzinitiative e.V. kämpft weiter gegen Wolfsabschuss
Kreis Westerwald. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) auf Erlass einer Zwischenverfügung (aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Abschuss des Wolfs GW2478m) abgelehnt. Die Entscheidung sei laut Beschluss des Gerichtes nach Abwägung der Interessen von Artenschutz und Nutztierhaltern erfolgt.
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