Gemeinde Wachtberg informiert
Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Zweite Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan „Seniorenwohnanlage Wiesenau“
Wachtberg-Berkum. Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 09-18 „Seniorenwohnanlage Wiesenau“, Pech liegen jetzt zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange öffentlich aus.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich an der nördlichen Gemeindegebietsgrenze. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich am nördlichen Ortsausgang der Ortslage Pech. Es liegt direkt an der L 158.
Ziel der Planungen ist es, planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Folgenutzung des Grundstücks nach der bereits in 2015 erfolgten endgültigen Niederlegung des Hotelbetriebs zu schaffen. Vorgesehen ist die Errichtung einer Seniorenwohnanlage mit einer stationären Pflegeeinrichtung, einer Altentagespflegeeinrichtung und Seniorenwohnungen. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung muss auch der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wachtberg im Parallelverfahren geändert werden.
Mit dieser Änderung ist beabsichtigt, den gesamten Planbereich, der derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnen + Pflegeeinrichtungen“ auszuweisen.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 09-18 „Seniorenwohnanlage Wiesenau“, Pech kann in der Zeit vom 3. August bis einschließlich 17. September im Rathaus Wachtberg, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, Fachbereich 4 - Gemeindeentwicklung und Bauleitplanung (Auskunftserteilung Zimmer 110, Aushang der Planzeichnungen und den dazugehörigen Unterlagen im 1. OG zwischen den Zimmern 113 und 114) während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Mo-Fr von 8.30 - 12 Uhr, Mo 14 - 16 Uhr und Do 14 - 18 Uhr) eingesehen werden, gerne nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 0228/9544-161, E-Mail: vanessa.beyer@wachtberg.de). Die ausgelegten Unterlagen sind auch auf der Internetseite der Gemeinde Wachtberg unter nachfolgenden Links abrufbar: http://www.wachtberg.de/cms127/wg/ge/wg/ (Bebauungsplan) sowie http://www.wachtberg.de/cms127/wg/ge/ (Flächennutzungsplan).
Zusätzlich sind diese über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen www.uvp.nrw.de einsehbar.
Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern bzw. Anregungen und Stellungnahmen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes und zu den Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung schriftlich oder zu Niederschrift vorbringen.
Pressemitteilung Gemeinde Wachtberg
