Allgemeine Berichte | 13.08.2016, 12:33 Uhr

Bebauungsplan Gewerbegebiet „Urbacher Straße - links“ in Puderbach

Öffentliche Auslegung erfolgt

Unterlagen können vom 22. August bis einschließlich 23. September eingesehen werden

Öffentliche Auslegung erfolgt

Puderbach. Der Rat der Ortsgemeinde Puderbach hat in seinen Sitzungen am 6. April und am 13. Juli beschlossen, den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Urbacher Straße - links“ aufzustellen. Ferner hat der Gemeinderat am 13. Juli den vorgelegten Planentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Einleitung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Puderbach beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplans „Urbacher Straße - links“ zur Ausweisung von gewerblichen Bauflächen für die Ansiedlung von kleinflächigen Gewerbebetrieben sowie für die Bereitstellung einer etwa 25.054 Quadratmeter großen Sondergebietsfläche.

Auf dieser Fläche soll in Ergänzung zu den in räumlicher Nähe bereits vorhandenen einzelhandelsrelevanten Einrichtungen ein Nahversorgungszentrum mit einem entsprechenden Branchenmix entwickelt werden. Weiterhin ist Bestandteil des Bebauungsplans die für die Ansiedlung eines Discounters seinerzeit überplante Sondergebietsfläche mit einer Größe von ca. 8.347 Quadratmeter.

Das Plangebiet liegt am südlichen Rand der Ortsgemeinde Puderbach im Ortsteil Puderbach. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Größe von rund 33.401 Quadratmetern. Die betroffenen Flächen befinden sich teilweise in Privatbesitz.

Das Plangebiet ist in dem beigefügten Übersichtsplan durch eine hervorgehobene gestrichelte Linie dargestellt.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in der Zeit vom 22. August bis einschließlich 23. September statt.

In dieser Zeit kann der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach, Fachbereich 3 (Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen), Hauptstraße 13, 56305 Puderbach, Zimmer 115, während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Zudem können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zur Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen derzeit verfügbar: vorläufiger Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan mit Aussagen zu den umweltbezogenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Flora und Fauna, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Luft, sowie Landschaft.

Plangebiet

Das Plangebiet liegt im südlichen Teil des Ortsteils Puderbach. Es befindet sich in Richtung Urbach fahrend links entlang der Urbacher Straße.

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