Allgemeine Berichte | 20.08.2026

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Stadt Sinzig

Bebauungsplan „Auf der Schafswiese“ in Sinzig-Koisdorf

Bekanntmachung des Beschlusses über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18. Juni 2026 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen und der Abwägung dieser zugestimmt.

Zudem wurde in selbiger Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2024/082-1 abrufbar unter:

https://sinzig.gremien.info/submission?id=202410106100300)

Die o.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Das Plangebiet des Bebauungsplans „Auf der Schafswiese“ befindet sich im im Ortsteil Koisdorf von Sinzig. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Koisdorf, Flur 3, Nrn. 38 tlw., 39 tlw. und 40 tlw. und weist eine Größe von ca. 1.900 m² auf. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.

Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Wohnbaufläche.

Umfang des Plangebietes:

Öffentliche Bekanntmachung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird mittels öffentlicher Auslegung durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Auf der Schafswiese“ in Sinzig-Koisdorf, bestehend aus einer Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Eingriffs- Ausgleichskonzeption und Wasserhaushaltsbilanzierung wird in der Zeit vom:

24. August 2026 bis einschließlich 25. September 2026

veröffentlicht.

Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind während des obengenannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Sinzig unter:

https://www.sinzig.de/leben-in-sinzig/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/

abrufbar.

Die Verfahrensunterlagen liegen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auch zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1.Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit von:

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu der Planung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierfür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

bauleitplanung@sinzig.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Schrift- oder Textform an die Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, oder als Fax an 02642/4001-590 oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1. Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig.

Bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanentwurf oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an bauleitplanung@sinzig.de oder telefonisch an 02642/4001-510.

Hinweise:

Der Bebauungsplan „Auf der Schafswiese“ in Sinzig-Koisdorf wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im gleichen Zeitraum statt.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.

Über die vorgetragenen Anregungen wird der Stadtrat Sinzig in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.

Umweltbezogene Informationen:

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

• Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB als Bestandteil der Begründung

• Eingriffs- und Ausgleichskonzept vom 30.04.2026

• Wasserhaushaltsbilanzierung vom November 2025

• Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

o Stellungnahme des Kreis Ahrweiler vom 25.10.2024

zu den Themen Hochwasserschutz, Naturschutz,

Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,

oStellungnahme des Landesamtes für Geologie und

Bergbau Rheinland-Pfalz vom 17.10.2024 zu

den Themen Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund,

oStellungnahme des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz

vom 18.09.2024 zu dem Thema Biotop (BT-5409-0144-2009)

„Streuobstwiese östlich Koisdorf“,

oStellungnahme der Landwirtschaftskammer

Rheinland-Pfalz vom 14.10.2024 zu dem

Thema der angrenzenden Landwirtschaft,

oStellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,

Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 24.10.2024 zu den Themen

Oberflächenwasserbewirtschaftung,

Schmutzwasserbeseitigung und

Wasserwirtschaft/Starkregenvorsorge,

oStellungnahme der Stadtwerke Sinzig vom 28.01.2025

zu den Themen Wasserversorgung, Schmutzwasser

und Niederschlagswasser.

53489 Sinzig, 11. August 2026

A. Geron

Bürgermeister

Öffentlich bekanntgemacht

am 11.08.2026 im Internet unter www.sinzig.de.

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