Öffentliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Stadt Sinzig
Bebauungsplan „Löhndorf I“ in Sinzig-Löhndorf
Bekanntmachung des Beschlusses über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat der Stadt Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Februar 2026 die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen und der Abwägung dieser zugestimmt.
Zudem wurde in selbiger Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (siehe Beschlussvorlage 2026/005-1 abrufbar unter:
https://sinzig.gremien.info/submission?id=202612801100010)
Die o.g. Beschlüsse werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Das Plangebiet der Aufhebung des Bebauungsplans „Löhndorf I“ befindet sich im Ortsteil Löhndorf in Sinzig. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Löhndorf:
Flur 2:
166, 168/1, 169/1, 169/3, 170, 171, 173/1, 173/4, 173/5, 174/1, 175/1, 175/3, 175/5, 175/6, 176/9, 178/1, 178/3, 178/5, 180/1, 181/1, 181/2, 183/3, tlw. 189/5, 200/2, tlw. 207/5, tlw. 329/4, tlw. 330/4, tlw. 332/1, tlw. 333/5, 336/3, 336/4, 337/4, 338/2, 341/7, 342/2, 380/3, tlw. 380/17, 381/6, tlw. 382/7,
Flur 3:
3/2, 3/4, 4/2, 5, 15/4, tlw. 15/5, tlw. 16/6, tlw. 16/7, tlw. 16/8, tlw. 17/3, 18/4, 25/3, tlw. 25/4, 26/3, tlw. 26/4, tlw. 27/1, 28/1, 29/1, 30, 31/1, 31/2, 31/3, 32, 36/1, 36/2, 36/3, 36/8, tlw. 36/9, 38/2, 38/3, 43/1, 43/4, tlw. 44/2, tlw. 44/3, 44/4, 44/6, 44/9, 45/1, 45/4, 46/6, 46/9, 46/13, 46/14, tlw. 47/6, 50/5, 50/8, 50/9, 50/10, 53/5, tlw. 53/6, tlw. 54, tlw. 55, 56, 57/1, 57/2, 60/3, 60/5, tlw. 60/6, 60/7, 60/9, 60/10, 60/11, 60/12, 60/13, 60/14, 61/1, 61/2, 63/1, 63/2, 63/4, 63/5, 64/1, 64/2, 66/1, tlw. 66/2, tlw. 67/1, tlw. 68, tlw. 72, tlw. 73/2, tlw. 74/2, tlw. 77/2, tlw. 78/2, 80/3, 81/2, 83/2, tlw. 87/1,tlw. 87/2, 107/3, tlw. 107/4, 237/1, 237/2, tlw. 245, tlw. 250, 251, 252, 253, tlw. 254, 255, 255/2, tlw. 256, tlw. 260, tlw. 261, tlw. 262, 296/1, 297/1, 297/2, 298, 299, 300/2, 300/3, 300/4, tlw. 301, 302, 303, 304, 305/1, 305/2, 306, tlw. 308/1, tlw. 309/1, 317, 318/1, 318/2, 319, 320, 321, tlw. 322, tlw. 357/5, 360/1, 360/2,
Flur 9:
51/1, 51/2, 51/4, 51/5, 52/3, 52/4, 52/5, 52/6, 53, 54, 55, 56, 58, 59/1, 59/2, 60, 61/1, 61/2, 62, 63/1, 65, 66/2, 67/1, 67/2, 68/1, 68/3, 68/4, 68/5, 69/1, 70/3, 70/4, 71/3, 71/6, 71/9, 71/10, 71/11, tlw. 71/16, 72/1, 72/2, 73, 74, 75/1, 75/2, 77/2, 77/3, 77/4, 78/2, 78/3, 78/4, 79/1, 81/1, 82/1, 83/2, 83/3, 83/5, 84/1, 85/1, 85/2, 86, 87, 88, 89, 90/1, 91, 92, 94/1, 94/2, 95, 97/1, 97/2, 97/4, 97/5, 103/1, 103/2, 105/1, 106, 110, 116, 118, 119, 120/2
und weist eine Größe von ca. 14,7 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ist in der Abbildung unten dargestellt.
Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans „Löhndorf I“ ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Fläche nach Aufhebung des Bebauungsplans gemäß § 34 BauGB beurteilt werden kann.
Umfang des Plangebietes:
©GeoBasis-DE/LVermGeoRP2002-10-15 Stand: 23.11.2022
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird mittels öffentlicher Auslegung durchgeführt.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes „Löhndorf I“ in Sinzig-Löhndorf, bestehend aus einer Planzeichnung (Umrandung des Geltungsbereiches) und der Begründung wird in der Zeit vom:
31. August 2026 bis einschließlich 30. September 2026
veröffentlicht.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie die Planunterlagen sind während des obengenannten Zeitraums auf der Internetseite der Stadt Sinzig unter:
https://www.sinzig.de/leben-in-sinzig/bauen-und-wohnen/bauleitplanung/
abrufbar.
Die Verfahrensunterlagen liegen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auch zu jedermanns Einsicht bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1.Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig, während der allgemeinen Dienststunden in der Zeit von:
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie zur Abgabe von Stellungnahmen zu der Planung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierfür steht folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
bauleitplanung@sinzig.de
Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Schrift- oder Textform an die Stadtverwaltung Sinzig, Kirchplatz 5, 53489 Sinzig, oder als Fax an 02642/4001-590 oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1. Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig.
Bei inhaltlichen Fragen zum Bebauungsplanentwurf oder zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an bauleitplanung@sinzig.de oder telefonisch an 02642/4001-510.
Hinweise:
Die Aufhebung des Bebauungsplans „Löhndorf I“ in Sinzig-Löhndorf wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung durchgeführt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im gleichen Zeitraum wie die öffentliche Auslegung statt statt.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, Halbsatz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben können.
Über die vorgetragenen Anregungen wird der Stadtrat Sinzig in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. Das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt.
Umweltbezogene Informationen:
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB als Bestandteil der Begründung
• Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
o Stellungnahme des Kreis Ahrweiler vom 26.06.2025
zu den Themen Naturschutz und Starkregen,
o Stellungnahme des Landesamtes für Geologie und
Bergbau Rheinland-Pfalz vom 26.06.2025 zu den Themen
Bergbau/Altbergbau, Boden und Baugrund.
53489 Sinzig, 20. August 2026
A. Geron
Bürgermeister
Öffentlich bekanntgemacht am 20.08.2026 im Internet unter www.sinzig.de.
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