Öffentliche Bekanntmachung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Stadt Sinzig
3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Grüner Weg“ in Sinzig – Wirksamwerden gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Der Stadtrat Sinzig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. März 2025 die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Grüner Weg“ in Sinzig beschlossen. Diese wurde am 26.06.2025 durch die Kreisverwaltung Ahrweiler genehmigt.
Die Genehmigung der 3. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit bekannt gemacht.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB am Tage seiner Bekanntmachung rechtswirksam.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung einer öffentlichen Grünfläche in ein Sondergebiet und eine gemischte Baufläche.
Der räumliche Geltungsbereich der 3. Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Grüner Weg“ ergibt sich aus dem nachfolgenden maßgeblichen Übersichtsplan und umfasst in der Gemarkung Sinzig auf
Flur 4 folgende Flurstücke Nrn.: 133/8, 133/11, 133/13, tlw. 133/14, 133/15 und 133/16,
Flur 5 folgende Flurstücke Nrn.: 174/1, 174/5, 174/14, 174/15, 174/16, 174/18, 174/20, 174/21, 174/23, 174/24, 174/25, 174/27, 174/31, 174/38, 174/43, 174/45, 174/48, 174/49, 174/50, 174/51, 174/52, 174/53 und 175/1,
Flur 11 Flurstück Nr. tlw. 22/4.
Umfang des Plangebiets:
Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeoRP2012-01-15
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Grüner Weg“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung liegt bei der Stadtverwaltung Sinzig, Fachbereich 5 - Bauen und Umwelt -, Barbarossastraße 36, 1. Obergeschoss, Zimmer 5, in 53489 Sinzig, ab sofort während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit.
Über den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Hinweis:
Gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigungen verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Abs. 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Sinzig unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Gemäß § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in § 24 Absatz 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Sinzig unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
53489 Sinzig, 10. September 2026
Hans-Werner Adams
Erster Beigeordneter
Öffentlich bekanntgemacht am 14.09.2026 im Internet unter www.sinzig.de.
Quelle: GeoBasis-DE/LVermGeoRP2012-01-15