Geltendmachung von Fundsachenansprüchen
Öffentliche Versteigerung von Fundsachen
Rheinbach. Seit der letzten Fundsachenversteigerung sind im Bürgerbüro der Stadt Rheinbach wiederzahlreiche Fundgegenstände, unter anderen Uhren, Schmuck, Fahrräder abgegeben worden. Die Empfangsberechtigten (Verlierer und Finder) werden gemäß § 980 Abs. 1 BGB gebeten, ihre Rechte bis Dienstag, 24. Oktober bei der Stadt Rheinbach, Bürgerbüro, Zimmer E08, Schweigelstraße 23, Rheinbach geltend zu machen. Fundsachen, die vor mehr als sieben Monaten abgegeben wurden und an denen bis dahin niemand seine Rechte geltend macht, werden - mit Ausnahme von Geldbeträgen und Schlüsseln - am Mittwoch, 25. Oktober ab 14 Uhr im Foyer der Stadtverwaltung Rheinbach öffentlich versteigert. Die Fundsachen können eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung besichtigt werden. Die ersteigerten Gegenstände sind sofort in bar zu zahlen und in Empfang zu nehmen.
Pressemitteilung
Stadt Rheinbach
