Stadt Rheinbach
Öffentliche Versteigerung von Fundsachen
Geltendmachung von Fundsachenansprüchen
Rheinbach. Am Mittwoch, 31. Oktober findet im Foyer der Stadtverwaltung Rheinbach, Schweigelstraße 23, Rheinbach, ab 14 Uhr die nächste öffentliche Fundsachenversteigerung statt.
Die Fundsachen können eine halbe Stunde vor Beginn der Versteigerung besichtigt werden. Die ersteigerten Gegenstände sind sofort in bar zu zahlen und in Empfang zu nehmen.
Im Bürgerbüro der Stadt Rheinbach sind unter anderem Fahrräder, Schmuck, Uhren abgegeben worden.
Die Empfangsberechtigten (Verlierer und Finder) werden gemäß § 980 Abs. 1 BGB gebeten, ihre Rechte bei der Stadt Rheinbach, Bürgerbüro, Zimmer E08, Schweigelstraße 23, 53359 Rheinbach bis Dienstag, 30. Oktober geltend zu machen.
Fundsachen, an denen bis zum oben genannten Termin keine Rechte geltend gemacht wurden und die vor länger als sieben Monaten abgegeben worden sind, werden – mit Ausnahme von Geldbeträgen und Schlüsseln – öffentlich versteigert.
Pressemitteilung
Stadt Rheinbach
