Ökologische Wärmesatzung
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Im Februar 2023 wurde die Einführung einer ökologischen Wärmesatzung für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen, als Teil des Programms für einen klimafreundlichen Wiederaufbau. Diese Satzung soll Klarheit über die Möglichkeiten der Wärmeversorgung im Stadtgebiet schaffen und die Wärmewende vorantreiben. Der Stadtrat stimmte dem Satzungsentwurf in seiner Sitzung am Montag, dem 5. Februar, zu. Die ökologische Wärmesatzung wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Ein wichtiger Bestandteil der Satzung ist die Einführung eines Anschluss- und Benutzungsrechts, das den Bewohnern des Satzungsgebiets die Möglichkeit gibt, Fernwärme zu nutzen, auch wenn derzeit noch kein Zugang zu Fernwärme vor dem eigenen Haus besteht. Dies ist insbesondere für Bestandsgebäude von Interesse, für die die Fernwärmenutzung eine attraktive Alternative zur Wärmepumpe darstellt. Das Anschluss- und Benutzungsrecht erweitert die Optionen für klimafreundliches Heizen und bietet zusätzliche Flexibilität.
Für den Klima- und Ressourcenschutz sind Fernwärme und eine generelle Ausweitung der nachhaltigen Energieversorgung im Stadtgebiet von großer Bedeutung. Daher schreibt die Stadt in der Satzung auch eine Pflicht zum Anschluss an das Fernwärmenetz und zur Nutzung im gleichen Satzungsgebiet fest, um die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes umzusetzen und die Möglichkeiten transparent und verbindlich darzustellen. Personen, die keinen Fernwärme-Anschluss wünschen, können von dieser Pflicht befreit werden.
Die Stadt plant, die ökologische Wärmesatzung sowie das genaue Satzungsgebiet zeitnah im Stadtportal zur Verfügung zu stellen. Zudem sind Informationsveranstaltungen, wie zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen, geplant, um die Bürgerinnen und Bürger über die Satzung zu informieren. Die Stadtverwaltung erstellt außerdem gemeinsam mit einem beauftragten Dienstleister einen kommunalen Wärmeplan, der Auskunft über Potenzialflächen für verschiedene Wärmeversorgungsmöglichkeiten im Stadtgebiet geben wird, darunter auch Fernwärme. Die ersten Ergebnisse werden im Sommer 2024 erwartet und können als Grundlage für den weiteren Fernwärmeausbau dienen. Es besteht jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit für diese Ergebnisse. Es ist wichtig anzumerken, dass es sich bei der Wärmeplanung um ein eigenständiges Projekt handelt, das die Stadt zusätzlich zur Wärmesatzung verfolgt. BA
