Bürgerinitiative (BI) „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung
Offener Brief an Oberbürgermeister Lennart Siefert
Lahnstein. Die Bürgerinitiative hat am 3. Dezember 2025 einen Offenen Brief mit elf Fragen an Oberbürgermeister Lennart Siefert gesendet.
Er wird gebeten, diesen öffentlich und nachvollziehbar zu beantworten. Eine Kopie ging an alle Stadtratsfraktionen und die regionale Presse.
Anlass ist ein Interview des OBs bei TV Mittelrhein zur sogenannten „Ringlösung“ vom 11. November 2025. Die BI „ widerspricht dort getroffenen Aussagen und kritisiert, dass zentrale Behauptungen ohne belastbare Daten oder belegbare Grundlagen gemacht werden.
So spreche der OB von einer Mehrheit der Verkehrsteilnehmer, die die neue Verkehrsführung akzeptiert und sie funktioniere im Grundsatz gut, ohne hierfür Zahlen zu nennen. Die vorliegenden Fakten zeigen ein völlig anderes Bild: Über 3.500 Menschen haben die Petition gegen die Ringlösung unterzeichnet, 59 Gewerbetreibende sprechen sich für die Rückkehr zur alten Verkehrsführung aus. Viele unnütze Umwege, unzureichende Erreichbarkeit der Innenstadt; ältere oder mobil eingeschränkte Bürger werden gezwungen, weite Wege zu Bushaltestellen wegen der Verlagerung in Randbereiche in Kauf zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund stellt die BI die Frage, warum sich der OB gegen Bürgerbefragung, Bürgerbeteiligung und eine umfassende Einbindung des Stadtrats ausspricht, wenn er sich der Mehrheit sicher ist. Fürchtet er eine Abstimmungsniederlage? Ein Risiko, dass die „BI“ nicht davon abhält, eine Bürgerbeteiligung zu fordern und deren Abstimmungsergebnis im demokratischen Sinne zu akzeptieren.
Die BI betont, dass Verbesserungen wie der Kreisverkehr an der evangelischen Kirche, der Parkplatz am Alten Friedhof und eine stärkere Verkehrslenkung auf die B 42 unabhängig von der Ringlösung sinnvoll seien und auch bei einer Rückkehr zur alten Verkehrsführung wirken würden. Die Ringlösung sei keine Voraussetzung für deren Erfolg, sondern lediglich eine Begleiterscheinung dieser unabhängig sinnvollen Maßnahmen.
Unbelegt bleibt laut BI auch die Behauptung, die Ringlösung reduziere Konfliktpunkte. Tatsächlich führt die Verkehrsverlagerung zu neuen Belastungen und zu täglichen Gefahrensituationen in Wohngebieten wie Oberheckerweg, Sebastianusstraße, Ost-, Nord- und Südallee, Zum Helmestal sowie Kettering- und Josef Rätz Straße. In der Sebastianusstraße verschärfen der Gegenverkehr und häufige Geschwindigkeitsüberschreitungen die Lage zusätzlich. Die Lebensqualität und Sicherheit der Anwohnerinnen und Anwohner werden spürbar beeinträchtigt. Zusätzlich widerspricht die starke Belastung durch einen überdimensioniertem Linienbusverkehr (viele Leerfahrten = „Geisterbusse“) klar dem ursprünglichen Charakter dieser Straßen. Sie wurden in Wohngebieten eingerichtet und sind nicht für den Durchgangsverkehr, Bus- und Schwerlastverkehr ausgelegt.
Auch eine angebliche Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Hauptachsen ist nicht nachvollziehbar. Wenn damit gemeint ist, dass Anwohner täglich 4.000 Fahrzeuge in der Sebastianusstraße und 8.500 Fahrzeuge in der Ost- und Nordallee dauerhaft hinnehmen müssen, widerspricht dies elementar dem Schutzgedanken des § 45 StVO (Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 5). Verkehrsbehördliche Anordnungen haben die öffentliche Sicherheit und Schutz des Eigentums vor Beeinträchtigungen durch übermäßigen Verkehr wie Gebäudeschäden, Lärm, Abgase, Gesundheitsschädigungen und Unfallgefahr zu gewährleisten.
„Feinjustierungen“, wie vom OB angesprochen, reichen aus Sicht der BI nicht aus. Die Probleme sind nicht das Ergebnis einzelner Details, sondern Folge des Gesamtkonzeptes der Ringlösung, das gezielt große Verkehrsströme in Wohngebiete lenke. Solange das bestehen bleibt, können Einzelmaßnahmen keine nachhaltige Entlastung schaffen. Die Ursache muss behoben werden, nicht die Symptome.
Das Vertec-Gutachten von 2022 (Mobilitätsentwicklungskonzept) bestätige ebenfalls keine Ringlösung. Vielmehr werden alternative Ausweichrouten zur Verkehrsberuhigung der Innenstadt genannt. Der Hauptverkehrsknotenpunkt Sebastianusstraße/Ostallee sollte entlastet und nicht, wie heute, in unvertretbarem Umfang durch Durchgangsverkehr belastet werden. Zutreffend ist die Aussage des OBs, die mündliche Empfehlung des Ingenieurbüro Vertec habe in einer Stadtausschusssitzung in Herbst 2024 die Beibehaltung der Ringlösung befürwortet. Zur Zeit der Stellungnahme des Sachverständigen lagen jedoch keine belastbaren Praxiserfahrungen vor.
Die BI widerspricht außerdem der Darstellung, die Drehung der Adolfstraße sei eine „Auftragsangelegenheit der Verwaltung“. Diese Maßnahme stellt einen erheblichen Eingriff in das Verkehrsgeschehen der Stadt dar und ist Ergebnis einer vom OB vorgenommenen städtebaulichen Entwicklung. Die Straßenverkehrsbehörde hat jedoch Anordnungen zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde zu treffen. Das Verhalten des Oberbürgermeisters ist daher nach Auffassung der Bürgerinitiative rechtswidrig gemäß § 45 StVO (Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 i.V.m. § 45 Abs. 1b Satz 3). Dieser Verstoß hat zur Klage zweier Stadtratsfraktionen (SPD, Die Grünen) beim Verwaltungsgericht Koblenz geführt. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor.
Die Wortwahl des Oberbürgermeisters – „unterrichten, informieren“ – verrät, dass es ihm nicht um Mitspracherechte geht. Reine Informationsveranstaltungen, wie er sie bevorzuge, sind kein Ersatz für ein echtes Beteiligungsverfahren. Wenn öffentliche Termine lediglich genutzt werden, um getroffene Entscheidungen mitzuteilen – Kritik und Rückfragen zwar zugelassen, aber nicht in Entscheidungen einbezogen werden (so z.B. in der Einwohnerversammlung am 18.11.2024 geschehen), handelt es sich nicht um Bürgerbeteiligung, sondern um Einbahnkommunikation.
Die Bürgerinitiative fordert wiederholt die Beendigung des Experiments der „Ringlösung“ und die Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung zur sofortigen Entlastung der Wohngebiete, um Anwohner und Wohnqualität wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Eine echte Bürgerbefragung, deren Ergebnis die BI akzeptieren würde, die Einbindung des Stadtrates und der Bürger in demokratische Entscheidungsprozesse sowie eine datengestützte, rechtsichere und an der Lebensqualität orientierte Verkehrsplanung, wie sie der §45 der StVO vorschreibt, muss die Grundlage für Entscheidungen sein
Die Menschen in Lahnstein haben Anspruch auf eine klare Antwort des Oberbürgermeisters und Entscheidungen, die sich an Fakten orientieren – nicht an Wunschbildern.
Pressemitteilung Bürgerinitiative (BI) „Zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung
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