Allgemeine Berichte | 15.06.2021

Gemeinde Wachtberg

Offenlegung einer Grenzniederschrift

Wachtberg. Das in der Gemeinde Wachtberg gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Gimmersdorf (4117), Flur 5, Flurstück 27 ist vermessen worden.

Gemäß § 21 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift (Nr. 2020_CI_00028) in der Zeit vom 21.06.2021 bis 22.07.2021 in der Katasterbehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Raum A 3.03 während der Servicezeiten Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Einwendungen gegen die Grenzermittlung sind schriftlich oder zur Niederschrift (Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat, Amt für Katasterwesen und Geoinformation, Herr Kreisvermessungsoberrat Bertram Stiel, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg) zu erheben. Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 16, 50667 Köln erhoben werden.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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