Allgemeine Berichte | 26.10.2021

Jurist, Mediziner und Betreuungsvereine informieren am 8. November

Online-Seminar zum Thema Patientenverfügung

Von links) Rechtsanwalt David Schnöger und der Mediziner Dr. Eckehardt Louen werden juristische und medizinische Aspekte zum Thema Patientenverfügung beisteuern. Foto: Betreuungsvereine

Kreis Ahrweiler. Schnell ist ein Mensch, ob Jung ob Alt, durch Unfall oder Krankheit in der Situation, dass er seine Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Jeder hat seine eigene Vorstellung, wie dann die ärztliche Behandlung im Notfall aussehen soll. Wie kann ich dafür sorgen, dass die medizinische Versorgung auch nach meinen Vorstellungen durchgeführt wird? Ehepartner, Eltern oder Kinder sind machtlos, liegt keine unterschriebene Patientenverfügung vor. Deshalb sollte jedermann für diesen Fall Vorsorge treffen.

Im kostenlosen Online-Seminar am Montag, 8. November 2021, das Corona-bedingt ab 18 Uhr als Zoom-Konferenz angeboten wird, informieren Hannah Mierbach vom Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. zusammen mit Rechtsanwalt David Schnöger und dem Mediziner Dr. Eckehardt Louen über die verschiedenen Möglichkeiten einer Patientenverfügung. In der Veranstaltung werden die rechtlichen Aspekte sowie der praktische Umgang mit einer Patientenverfügung im Krankenhaus besprochen. Ausführlich wird Dr. Eckehardt Louen über seine im Krankenhausalltag mit Patientenverfügungen gemachten Erfahrungen berichten. Was an notwendigen Inhalten in einer Patientenverfügung stehen muss, zeigen Hannah Mierbach und Ralph Seeger auf, wobei sie auch praktische Tipps zur Erstellung geben werden. Um eine Patientenverfügung rechtswirksam zu verfassen, bedarf es grundsätzlicher Voraussetzungen wie das BGH-Urteil, über das Rechtsanwalt David Schnöger ebenfalls sprechen wird.

Da eine Pause eingeplant ist, endet der Abend erst gegen 20:30 Uhr. Zur Teilnahme am Online-Seminar, das über Zoom angeboten wird, ist eine vorherige Anmeldung per Email oder Telefon notwendig. Bei einer telefonischen Anmeldung muss eine funktionierende Emailadresse angegeben werden:

• SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Ehlinger Str. 47, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 0 26 41/20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

• Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e.V., Wolfgang-Müller-Straße 7a, z.Zt. Beratungscontainer, , Bergstraße 12 (Parkplatz City-Ost), 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, Telefon: 02641 / 20 70 – 100. www.betreuungsverein-ahrweiler.de.

Von links) Rechtsanwalt David Schnöger und der Mediziner Dr. Eckehardt Louen werden juristische und medizinische Aspekte zum Thema Patientenverfügung beisteuern. Foto: Betreuungsvereine

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