Allgemeine Berichte | 24.10.2024

Online-Vortrag

Kreis Ahrweiler. Am Mittwoch, 13. November 2024, findet von 18 bis 19.30 Uhr die Online-Veranstaltung „Elektromobilität im Rampenlicht“ statt. Teilnehmende werden in die vielschichtige Thematik der Elektromobilität eingeführt und erhalten Einblicke in aktuelle Themen, wie die verschiedenen Arten der Ladeinfrastruktur, die technische Ausstattung von Elektrofahrzeugen sowie die Unterschiede verschiedener Modelle.

Referent Alexander Ehl von der Energieagentur Rheinland-Pfalz wird außerdem einen Kostenvergleich zwischen Elektrofahrzeugen und konventionellen Fahrzeugen vorstellen und Ausführungen zu den realen Reichweiten darlegen. Der Online-Vortrag richtet sich an alle Interessierten, die den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug erwägen oder sich für die neusten Entwicklungen in der E-Mobilität interessierten. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Die Veranstaltung ist Teil der diesjährigen (Online-)Vortragsreihe von „Mein Zuhause – Klima schützen und Geld sparen“, die vom Kreis Ahrweiler, den Kommunen im Kreis sowie der Kreisvolkshochschule und der Energieagentur Rheinland-Pfalz gemeinsam veranstaltet wird.

Die Klimaschutz-Serie wird 2025 fortgesetzt. Nähere Informationen zur Vortragsreihe sowie zur Anmeldung gibt es über den untenstehenden QR-Code oder online unter https://kreis-ahrweiler.de/mein-zuhause-klima-schuetzen-und-geld-sparen.

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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