Allgemeine Berichte | 04.01.2018

Richtlinie: Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum

Ordnungsamt gibt Informationsflyer heraus

Koblenz. Wer kennt den Anblick nicht? Grelle Werbung, Plastikstühle auf der einen Seite und stilvolle Werbeschilder und solides Mobiliar auf der anderen und alles auf engem Raum in der Koblenzer Innenstadt. Grundsätzlich ist für das Aufstellen von Außenbestuhlung oder Warenauslagen auf öffentlichen Flächen eine Erlaubnis erforderlich und beim Ordnungsamt der Stadt Koblenz zu beantragen. In der Vergangenheit gab es keine einheitlichen Vorgaben zur Gestaltung dieser Elemente. Daher hat vor einiger Zeit der Stadtrat die Richtlinie über die Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum verabschiedet, in der die gestalterischen Belange von Sondernutzungen in den öffentlichen Räumen der Koblenzer Innenstadt geregelt werden. Hierdurch sollen primär die Attraktivität der Innenstadt und die Aufenthaltsqualität der Koblenzer Straßen und Plätze erhöht werden.

Um der Bevölkerung, insbesondere aber auch den Gewerbetreibenden, die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde nunmehr vom Ordnungsamt ein Flyer mit den wesentlichen Inhalten der Gestaltungsrichtlinie zusammengestellt. Die Infoschrift im Koblenzer Rathaus, im Bürgeramt sowie beim Ordnungsamt kostenlos erhältlich.

Bei Rückfragen können sich interessierte Personen an die zuständigen Ansprechpartner des Ordnungsamtes wenden: Für den Bereich Einzelhandel an Michael Kreuter, Tel. (02 61) 1 29 44 68, E-Mail: sondernutzung@stadt.koblenz.de und für den Bereich Gastronomie an Stefanie Koch, Tel. (02 61) 1 29 44 53, E-Mail: gaststaettenangelegenheiten@stadt.koblenz.de. Informationsflyer zur Gestaltungsrichtlinie http://www.koblenz.de/r30/vc_shop/bilder/firma196/faltblatt_sondernutzung_2017.pdf.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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