Allgemeine Berichte | 06.05.2016

Landesamt für Steuern

Papiererklärung wird nicht mehr anerkannt

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Bereits seit 2011 sind Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie selbstständig Tätige gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Auch Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 Euro wie zum Beispiel Nebenerwerbswinzer sind hiervon betroffen.

Eine in Papierform abgegebene Erklärung gilt als nicht abgeben - ein Verspätungszuschlag ist möglich. Ab diesem Jahr wird die Finanzverwaltung in diesen Fällen konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ablehnen.

Konkret bedeutet dies: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform abgegebene Erklärung als nicht abgegeben gewertet und es muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden. Als Härtefall gilt: Die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausstattung mit PC und Internetanschluss ist nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich oder die Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit sind nicht oder nur eingeschränkt vorhanden.

Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer betragen und wird nach Ablauf der Abgabefrist (31. Mai des Folgejahres) erhoben.

Pressemitteilung des

Landesamts für Steuern

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