Allgemeine Berichte | 11.08.2025

Die Verbandsgemeinde Kaisersesch informiert

Parken im Bereich vor den Schulen

VG Kaisersesch. Nach Ende der Ferienzeit herrscht wieder Hochbetrieb zum morgendlichen Schulbeginn vor den Schulen. Nach wie vor bringen immer mehr Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule, hierdurch entstehen konkrete Gefährdungssituationen.

Durch rechtswidriges Anhalten oder mit unverhältnismäßigen Wendemanövern werden andere Schulkinder oder Verkehrsteilnehmer teils erheblich gefährdet.

Vor diesem Hintergrund möchte die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch als örtliche Ordnungsbehörde auf die einschlägigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinsichtlich des Haltens und Parkens hinweisen:

• Nach der Straßenverkehrsordnung ist das Parken vor Ein- und Ausfahrten auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber unzulässig. Dies gilt auch für die Ein- und Ausfahrten der Schulen sowie der Nachbarschaft der Schulen.

• Ferner ist das Parken an Bushaltestellen einschließlich 15 Meter vor und hinter dem Bushaltestellenschild verboten.

• Insbesondere möchten wir auf das absolute Haltverbot vor dem Schulzentrum, Im Haag, Kaisersesch, hinweisen.

• Im Bereich der Sporthalle im Schwalbenweg in Kaisersesch wurde von uns nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ein absolutes Haltverbot – beidseitig – angeordnet. Nutzen Sie bitte die ausgewiesenen Parkplätze im Schwalbenweg, um Ihre Kinder abzuholen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch appelliert an alle Eltern, die ihre Kinder mit einem Auto zur Schule bringen, die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten. „Lassen Sie Ihr Kind entsprechend den Platz- und Verkehrsverhältnissen bereits ca. 200 bis 300 Meter vor der Schule ein- oder aussteigen, damit Ihr Kind als auch andere Schulkinder sowie die Nachbarn der Schulen keiner zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt sind. In Kaisersesch bietet sich hierfür der Parkplatz Am Markt vor dem Schulzentrum an.“

Pressemitteilung der

VG Kaisersesch

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