Allgemeine Berichte | 06.04.2022

Die Stadt Koblenz informiert

Parkraumbewirtschaftung in der westlichen Goldgrube

Koblenz. Im Bereich der westlichen Goldgrube soll eine Bewirtschaftung des öffentlichen Straßenraums eingerichtet werden. Die Anwohnenden wurden bereits per Schreiben über die wichtigsten Änderungen informiert.

Warum eine Bewirtschaftung?

Im westlichen Teil der Goldgrube sind vermehrt längere Parkvorgänge von Pendlern und Besuchern zu beobachten. Dies führt zu geringeren Parkmöglichkeiten für die dort wohnende Bevölkerung. Freie Stellplätze zu finden, wird derzeit immer schwieriger.

Mit einer Parkraumbewirtschaftung wird, wie auch im östlichen Teil der Goldgrube, die Parksituation für die Anlieger deutlich verbessert.

Wie sieht die zukünftige Parkregelung aus?

Die Regelungen der benachbarten Parkzone Goldgrube Ost werden übernommen:

Bewirtschaftungszeit: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 8 bis 14 Uhr.

Parkhöchstdauer: maximal vier Stunden.

Parkgebühr: 0,50 Euro pro Stunde.

Was heißt das für Bewohnerinnen und Bewohner?

Hier werden auf Antrag Bewohnerparkausweise ausgegeben. Diese befreien von Parkhöchstdauer und den Parkgebühren. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt. Weiter darf kein Stellplatz auf Privatgrund zur Verfügung stehen. Die Gebühr für einen Parkausweis liegt derzeit bei 30,70 Euro im Jahr.

Was ist vorgesehen?

In den Straßen sollen etwa 22 neue Parkscheinautomaten errichtet werden. Hierzu werden zusätzliche Schilder, Markierungen und z.T. auch neue Aufstellflächen für die Automaten vorgesehen.

Die räumliche Abgrenzung bilden die Straßen Beatusstraße, Eduard-Müller-Straße, Bogenstraße und Follmannstraße. Durch die Notwendigkeit der regelkonformen Ausgestaltung der Parkplätze am Straßenrand (u.a. Einhaltung von Mindestfahrbahnbreiten) wird es Straßenbereiche geben, die von der Parkregelung ausgenommen sind. Hier ist das Parken bzw. Halten nur unter Einhaltung einer Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m erlaubt. Dies betrifft die Devorastraße im Gesamten und die Straßen Lorenz-Keller-Straße, Comeniusstraße, Dominicusstraße, Diesterwegstraße und Pestalozzistraße in Teilen.

Insgesamt entfallen somit in den o.a. Straßen etwa 80 Straßenrandstellplätze. Nach der Prognose der zu erwartenden Bewohnerparkausweise wird sich ein Verhältnis zur verfügbaren Stellplatzzahl vergleichbar anderer Bewohnerparkzonen einstellen. Auch durch den Wegfall gebietsfremder Dauerparker geht die Verwaltung daher von einer ausgeglichen Stellplatzverfügbarkeit aus.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Derzeit werden die Planungen konkretisiert, die Parkscheinautomaten bestellt und die Umsetzung in der Örtlichkeit vorbereitet. Hierzu werden Fundamente errichtet und punktuell neue Aufstellflächen (sog. kleine Inseln) geschaffen. Im Folgenden werden die Parkscheinautomaten errichtet und die entsprechende Beschilderung gestellt. Die Inbetriebnahme der Bewirtschaftungszone Goldgrube West ist voraussichtlich im September dieses Jahres vorgesehen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht das Tiefbauamt unter Tel. (02 61) 1 29 35 02, bzw. E-Mail tiefbauamt@stadt.koblenz.de zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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