Wendeplatz im Gewerbegebiet Macken
Parkverbot beachten
Macken. Aufgrund von mehrfachen Beschwerden der Busfahrer und eines Busunternehmens bittet Ortsbürgermeister Marco Kneip, das Parkverbot im Wendehammer des Gewerbegebietes „Im Feenwalde“ zu beachten. Das Parkverbot begründet sich in den offiziellen Haltestellenschildern, die im Umkreis von 15 m nicht zugeparkt werden dürfen. Aus diesem Grund fällt der gesamte Wendeplatz unter diese Regelung.
Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge müssen zukünftig kostenpflichtig entfernt werden.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Macken
