Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste in der Pfarreiengemeinschaft Adenauer Land
Pastoral in Zeiten der Corona-Pandemie
Adenau. Seit Sonntag, dem 3. Mai, sind im Bistum Trier Gottesdienste mit physischer Beteiligung von Gläubigen wieder möglich. Die Rahmenbedingungen gibt das Schutzkonzept „Schritt für Schritt“ vor, das am 27. April veröffentlicht wurde. Zugleich sind die Bestimmungen der sechsten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. Mai zu beachten.
In der Pfarreiengemeinschaft Adenauer Land wurden die Mitglieder der Räte gebeten, die baulichen und personellen Möglichkeiten vor Ort zu prüfen und mit ihrer Einschätzung der Situation ein Votum abzugeben.
Auf dieser Grundlage wurde entschieden, zunächst in den Pfarrkirchen Barweiler, Dümpelfeld und Schuld Messfeiern unter den Rahmenbedingungen der staatlichen und kirchlichen Schutzbestimmungen anzubieten.
In Barweiler wird die Heilige Messe an Sonn- und Feiertagen um 10:30 Uhr stattfinden. Am Gottesdienst können 37 Gläubige teilnehmen.
In Dümpelfeld wird es alle 14 Tage eine Vorabendmesse um 18:30 Uhr geben, zu der 26 Anmeldungen angenommen werden können.
In Schuld wird ebenso alle zwei Wochen eine Vorabendmesse um 18:30 Uhr stattfinden, zu der sich 50 Personen anmelden können. Hier wird außerdem am 24. und am 31. Mai jeweils um 14:30 Uhr eine Andacht an der Schornkapelle angeboten, für die als Gottesdienst im Freien sämtliche Hygienevorschriften einschließlich der Verpflichtung zur vorherigen Anmeldung gelten und an der ebenfalls 50 Personen teilnehmen können.
Hinweise für Gottesdienstteilnehmer:
- Um zu vermeiden, dass Gläubige weggeschickt werden müssen, ist ein Anmeldeverfahren vorgesehen. Dabei wird eine Liste der Anmeldungen erstellt, die 21 Tage aufbewahrt und im Bedarfsfall an die staatlichen Behörden weitergegeben werden muss.
- Für die Einhaltung der Schutzbestimmungen wird ein Empfangsteam sorgen, dass auch die Listen der Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer kontrolliert.
- Personen, die nicht angemeldet sind, können am Gottesdienst nur dann teilnehmen, wenn noch freie Plätze verfügbar sind und sie dem Empfangsteam Namen und Kontaktdaten angeben.
- Personen, die einer Risikogruppe angehören, wird dringend geraten, die Entscheidung zur Teilnahme am Gottesdienst sorgfältig abzuwägen. Deshalb wird von der Sonntagspflicht weiterhin Dispens erteilt.
- Die Gottesdienstteilnehmerinnen und Gottesdienstteilnehmer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Geistliche, Lektoren*innen u. Vorsänger*innen.
- Während des Gottesdienstes müssen Personen, die nicht zusammen in häuslicher Gemeinschaft leben, einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten. Es dürfen keine Gegenstände entgegengenommen und weitergereicht werden.
- Der Einsatz eines Chores und eines Orchesters ist untersagt. Auf Gemeindegesang soll verzichtet werden.
- Das Empfangsteam hat dafür zu sorgen, dass sich beim Betreten und beim Verlassen des Gotteshauses keine Ansammlungen bilden.
- Für Gottesdienste im Freien gelten dieselben Einschränkungen wie für Feiern in geschlossenen Räumen mit Ausnahme der Zeitbegrenzung auf eine Stunde.
Die Anmeldungen werden telefonisch im zentralen Pfarrbüro in Adenau während der bekannten Öffnungszeiten entgegengenommen (Tel. 0 26 91 / 9 35 75 10).
Diese Angebote sind erste und ausdrücklich auch tastende Schritte auf dem Weg der Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste. Sie sind ein Anfang. Es ist gut vorstellbar, dass Erfahrungen auf diesem Weg Anlass zu mehr oder weniger kurzfristigen Veränderungen geben werden. Darüber wird auf den zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen möglichst zeitnah informiert werden.
Die nächsten Schritte werden nicht unwesentlich davon abhängen, wie sich die staatlichen und kirchlichen Rahmenbedingungen verändern werden. Die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gilt bis zum 24. Mai, die derzeitige Dienstanweisung für die Pfarrseelsorge im Bistum Trier hat bis zum 2. Juni Gültigkeit.
