Sicherheitsdienst in Bendorf
Private „Sheriffs“ unterstützen die Polizei
Bendorfer Stadtoberhaupt möchte die Sicherheit in der Stadt garantieren
Bendorf. Das Bedürfnis nach Sicherheit gehört zu den wenigen Grundbedürfnissen, über die sich unsere Gesellschaft einig ist. Gibt es in Bendorf ein Sicherheitsproblem? Viele Bürger fragen sich das und sorgen sich um ihr Wohlbefinden, nachdem sie aus der Presse erfahren haben, dass die Stadt ein privates Wachunternehmen damit beauftragt hat, in den Monaten Juli und August auf den Straßen und Plätzen in der Innenstadt für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen.
Unterstützung für die Polizei
„Was ist denn mit unserer Polizei?“ fragt eine besorgte Bendorferin, „die hat doch den hoheitlichen Auftrag und wird dafür bezahlt, für unsere Sicherheit zu sorgen. Polizeibeamte sieht man aber in Bendorf eher selten.“
Und das ist genau der Punkt, wie Bürgermeister Michael Kessler Blick aktuell mitteilt. Kessler: „Die Polizei kann mit ihrer Personalausstattung die von mir gewünschte Dichte an Streifengängen und -fahrten nicht kontinuierlich gewährleisten.
Daher nimmt die Stadt Bendorf zusätzlich Sicherheitsfachleute unter Vertrag.“ Kessler weiter: „In vielen Gesprächen mit Bürgern ist zutage getreten, dass insbesondere ältere Menschen ein nicht genau beschreibbares Gefühl der Unsicherheit haben, wenn sie sich in den Abendstunden auf Straßen und im Stadtpark bewegen bzw. bewegen wollen.
Die Verwaltung und ich nehmen diese Sorgen ernst. Wir beabsichtigen, ein Mehr an gefühlter Sicherheit durch verschiedene Maßnahmen herbeizuführen.“
Keine dunklen Gassen
Diese Maßnahmen sehen außer der Sicherheitspräsenz durch Sicherheitsfachleute auch vor, dass im Innenstadtbereich unter anderem zugewachsene Leuchten freigeschnitten und Leuchtkörper durch stärkere Leuchtmittel ersetzt werden. Dort, wo dies für eine geschlossene Ausleuchtung erforderlich ist, sollen zusätzliche Straßenlaternen errichtet werden. Der Bürgermeister: „Auch diese zusätzlichen Maßnahmen werden zur Aufwertung der Innenstadt beitragen, nachdem sich die Sauberkeit durch die regelmäßige städtische Straßenreinigung bereits deutlich verbessert hat.“ So sollen Gefahren, Unsicherheiten, Risiken oder diffuse Folgen mehr und mehr vorbeugend abgewehrt werden, um das Vertrauen in die staatliche Sicherheitsgewähr zu stabilisieren.
Was darf der Sicherheitsdienst?
Welche Befugnisse haben nun die Sicherheitsfachleute? Private Sicherheitsunternehmen sind nicht mit staatlichen Organen gleichgesetzt und verfügen daher auch über weit weniger Rechte als die Ordnungsämter oder die Polizei. Ihnen steht aber das Hausrecht für kommunale Einrichtungen und Liegenschaften zu, sie können also zum Beispiel ein Platzverbot erteilen und es durchsetzen.
Daneben steht privaten Sicherheitsdiensten, so wie auch jedem anderen in Deutschland lebenden Bürger, das sogenannte „Jedermannsrecht“ offen. Dieses Recht definiert die Strafprozessordnung in § 127 und erlaubt jedem unter bestimmten Bedingungen die Notwehr, Nothilfe und vorläufige Festnahme, zum Beispiel einen Täter am Tatort festzuhalten, bis dieser sich ausweist oder die Polizei eintrifft.
Auf dieses Recht könnte man sich auch berufen, wenn jemand dabei beobachtet wird, wie er Dinge zerstört oder einen Menschen schlägt, also ein dringender Tatverdacht gegeben ist.
Dann dürfen private Sicherheitsdienste die Personalien eines Verdächtigen aufnehmen, ihn aber nicht zwingen, seinen Ausweis zu zeigen. Er muss aber damit rechnen, dass ihn die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes so lange festhalten, bis die Polizei eintrifft, vor der sich ein Verdächtiger ausweisen muss.
Die offizielle Devise der öffentlich-privaten Sicherheitsakteure lautet: „Beobachten, erkennen und melden“, also lediglich Auge und Ohr der Sicherheitsbehörden (Polizei und Ordnungsämter) zu sein.
Auf dem Kirchplatz werden vorsorglich private Sicherheitskräfte patroullieren, um für Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu sorgen.