Allgemeine Berichte | 05.04.2017

Bonner Beratungsstelle mit erweitertem Angebot

Psychosoziale Prozessbegleitung für Opfer sexualisierter Gewalt

Bonn. Opfer von Straftaten, die als Zeugen bei der Polizei oder vor Gericht aussagen müssen, sind oftmals verunsichert, weil sie mit den Abläufen und Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens nicht vertraut sind.

Seit dem 1. Januar 2017 hat jeder und jede Verletzte einer Straftat das Recht, die Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Unterstützung und Begleitung der verletzten Zeugen vor, während und nach dem Strafverfahren durch speziell dafür ausgebildete, zertifizierte und anerkannte Personen.

„Die Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt hat im letzten Jahr mit finanzieller Unterstützung der Hannah-Stiftung gegen sexuelle Gewalt Frau Fröhlich und Frau Kirf für diesen Bereich fortbilden lassen“, so Geschäftsführerin Conny Schulte. Heike Fröhlich, Diplom-Sozialarbeiterin, Körperorientierte Gestalttherapeutin und Kinderschutzfachkraft, und Kornelia Kirf, Diplom-Psychologin und Psychologische Psychotherapeutin, haben die erforderliche Zertifizierung und Anerkennung als Psychosoziale Prozessbegleiterinnen erworben. Ihr Schwerpunkt im Rahmen der psychosozialen Prozessbegleitung ist die Begleitung von Opfern sexualisierter Gewalt ab 14 Jahren.

„Bei der psychosozialen Prozessbegleitung geht es darum, Belastungen im Strafverfahren zu reduzieren und einen schonenden Umgang sowie eine Stabilisierung der Opfer durch professionelle Begleitung, Betreuung und Informationsvermittlung zu gewährleisten“, verdeutlicht Kornelia Kirf. „Die Zeuginnen und Zeugen sollen ihrer Verpflichtung zur Aussage nachkommen können, ohne dabei Schaden zu erleiden.“

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist ein ergänzendes Instrument zu den bestehenden Angeboten der Opferhilfe. Sie leistet keine Therapie, keine psychologische Beratung und ersetzt nicht die rechtliche Vertretung. Gespräche über den Tathergang finden nicht statt.

„Es ist unsere Aufgabe als Psychosoziale Prozessbegleiterin, die Abläufe des Strafverfahrens durch altersgerechte Informationen zu erklären, die Betroffenen mit den Rechten und Pflichten von Zeugen und Zeuginnen vertraut zu machen, Bewältigungsstrategien bei möglichen Belastungen und Ängsten zu entwickeln und weitergehende Hilfsangebote zu vermitteln“, resümiert Heike Fröhlich.

Nähere Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung, der Antragstellung und den Möglichkeiten einer kostenfreien Beiordnung gibt es bei der Beratungsstelle und auf der Internetseite des Justizministeriums NRW. Hier findet man auch Begleiter für andere Tätigkeitsschwerpunkte (www.justiz.nrw).

Pressemitteilung der

Beratungsstelle gegen

sexualisierte Gewalt Bonn

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