Allgemeine Berichte | 10.04.2019

Ruhezeiten beachten!

Rasenmäher & Co. – des einen Freud, des anderen Leid

Wachtberg. Die ersten sonnenwarmen Tage lockten allerorts schon wieder viele Hobbygärtner ins Freie, wo es nach dem langen Winter reichlich zu tun gibt.

Nicht selten jedoch begeistert der Tatendrang des einen nicht den Erholung suchenden Nachbarn. In der Gemeinde Wachtberg gibt es daher in der Straßenordnung eine klare Regelung, damit beide Seiten zu ihrem Recht kommen.

Hiernach sind die Benutzung von Rasenmähern oder anderen Geräten sowie sonstige Betätigungen, die nach Lage der Örtlichkeit ungewöhnliche, die ruhestörende Geräusche verursachen, nur an Werktagen, also auch samstags, von 8.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 19.00 Uhr gestattet. Unberührt bleiben hiervon gewerbliche Tätigkeiten.

Verstöße gegen die Ruhezeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden. Im Sinne eines friedlichen Miteinanders bittet die Gemeindeverwaltung Wachtberg um Berücksichtigung der Ruhezeiten. Fragen hierzu beantworten im Fachbereich 2 die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes (Gemeindeverwaltung, Telefon 0228/9544-0).

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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