Allgemeine Berichte | 25.07.2022

Die Kreisverwaltung MYK rät: Rasenschnitt vorher trocken, dann passt er auch leichter in die Biotonne!

Rasenschnitt gehört nicht auf den Grünabfallsammelplatz

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Sommerzeit ist Gartenzeit. Mit dem häufigen Mähen des Rasens, der sich bei sommerlichen Temperaturen bestens entwickelt, fällt auch jede Menge Rasenschnitt an. Die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz informiert, welche Möglichkeiten es überhaupt zum Entsorgen von Rasenschnitt gibt.

Eine Möglichkeit ist es, den Rasenschnitt über den Bioabfallbehälter zu entsorgen. So kann er zu wertvollem Dünger weiterverarbeitet werden. „Wenn er zuvor in der Sonne getrocknet wird, verliert er schnell an Volumen. Dies schafft Platz im Bioabfallbehälter“, empfiehlt Klaus-Peter Elzer von der Kreislaufwirtschaft. Doch wer eine große Rasenfläche besitzt, bei der entsprechend viel Rasenschnitt anfällt, kann bei der Entsorgung über das Abfallgefäß schnell an Grenzen stoßen. „Hier ist es ratsam, über eine größere Biotonne nachzudenken“, sagt Elzer. Die Behälter werden im Landkreis Mayen-Koblenz alle 14 Tage geleert und in folgenden Größen erhältlich: 40, 60, 120, 240 und 660 Liter (Container). Grundstückseigentümer, die einen Wechsel des Behälters wünschen, können sich an die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz wenden.

Eine weitere Alternative ist die Nutzung des kostenpflichtigen Gartenabfallsacks (70 Liter). Dieser eignet sich, wenn das Volumen im Bioabfallbehälter zeitweise nicht ausreicht und ein größerer Behälter auf das ganze Jahr gesehen überdimensioniert wäre. Der Gartenabfallsack wird gleichzeitig mit den Bioabfallbehältern abgefahren.

Daneben bieten die zehn kreisweiten Containerinseln sowie der Wertstoffhof in Ochtendung eine dritte Entsorgungsmöglichkeit. Hier können bis zu zwei Kubikmeter Rasenschnitt pro Anlieferung kostenfrei abgeben werden. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Verkaufsstellen der Gartenabfallsäcke, die Standorte der Containerinseln sowie deren Öffnungszeiten findet man unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de oder in der „AbfallApp MYK“.

Rasenschnitt gehört nicht auf den Grünabfallsammelplatz

Da zuletzt häufiger festgestellt wurde, dass Rasenschnitt auf Grünabfallsammelplätzen abgeladen wurde, weist die Kreislaufwirtschaft nochmals darauf hin, dass dies nicht erlaubt ist. Warum das so ist, erläutert Klaus-Peter Elzer: „Durch den unmittelbar einsetzenden Vergärungsprozess des Rasens entsteht Silage-Wasser, das bei Eindringen in das Erdreich zur Grundwasserverunreinigung führen kann. Die Grünabfallsammelplätze sind für holz- und strauchartige Grünabfälle konzipiert und können dieses Silage-Wasser nicht auffangen.“

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie wertvolle Tipps rund um die Abfallentsorgung gibt es unter www.kreislaufwirtschaft-myk.de.

Pressemitteilung der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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