Stadt Meckenheim
Rathaus durchgehend geöffnet
Zwischen den Feiertagen nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Meckenheim. Die Stadtverwaltung Meckenheim bleibt für ihre Bürger durchgehend geöffnet. Lediglich an den Weihnachtsfeiertagen (24. bis 26. Dezember) und über den Jahreswechsel (Silvester und Neujahr, 31. Dezember sowie 1. Januar) schließt das Rathaus seine Türen.
Zu beachten ist, dass die städtischen Mitarbeiter vom 28. bis 30. Dezember nur mit Terminvereinbarung erreichbar sind. Auch abseits dieses Zeitfensters wird darum gebeten, vor der persönlichen Vorsprache im Rathaus telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren. Dies soll in Corona-Zeiten einen möglichen Andrang mit hohen Besucherzahlen verhindern. Wer in der Stadtverwaltung welches Anliegen bearbeitet, steht auf der städtischen Homepage unter www.meckenheim.de im Bürgerinfosystem. Beim Besuch des Rathauses sind die Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt zu befolgen. So ist das Tragen einer Alltagsmaske ebenso verpflichtend wie das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Meter zur nächsten Person.
Allgemeine Informationen erhalten die Bürger wie gewohnt telefonisch über die Servicenummer (0 22 25) 9 17 -0 oder per E-Mail über stadt.meckenheim@meckenheim.de. Eine reine Übermittlung von Unterlagen kann auf dem Postweg, über den Hausbriefkasten sowie per E-Mail oder Fax erfolgen.
Winter- und Notdienste bleiben von den Feiertagsregelungen unberührt. Feuerwehr und Rettungsdienst sind wie immer unter der Rufnummer 112 zu kontaktieren. Wer Angelegenheiten, die in Verbindung mit dem Kanalnetz stehen, klären möchte, ruft den Erftverband unter Tel. (0 22 71) 88 -0 an. Im Falle eines Wasserrohrbruchs wählen die Betroffenen die Tel. (0 22 25) 9 17 -1 75.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
