Allgemeine Berichte | 03.11.2020, 14:59 Uhr

E-Rechnung verpflichtend ab 27. November

Rechnungsstellung bei Nettoauftragswert über 1.000 Euro als E-Rechnung

Wachtberg. Schon im November 2019 ist die E-Rechnungsverordnung für öffentliche Auftraggeber in Kraft getreten, die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechnungssender beginnt am 27. November.

Das bedeutet: Alle Rechnungssteller ab einem Nettoauftragswert über 1.000 Euro sind dann verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form (XRechnung) einzureichen. Ausnahmen gelten nur für geheimhaltungsbedürftige Rechnungen (§ 8 E-Rechnungsverordnung ERechVO) sowie für Angelegenheiten des Auswärtigen Dienstes und für Beschaffungen aus dem Ausland unter bestimmten Voraussetzungen (§ 9 ERechVO).

Im Gegenzug sind die öffentlichen Auftraggeber nach § 3 Abs. 2 ERechVO zur Nutzung des Portals für den Rechnungsempfang verpflichtet.

Die Ausstellung der Rechnungen hat nach dem Datenaustauschstandard XRechnung (Bundesanzeiger AT 10.10.2017 B1) in der jeweils aktuellen Fassung zu erfolgen. Die Übermittlung der Rechnungen erfolgt über ein vom Land NRW bereitgestelltes Internet-Portal: https://ssoweberfassung.erechnung.nrw/sso

Die Standard X-Rechnung ist technologieneutral und ohne Lizenzkosten einsetzbar, die Nutzung des E-Rechnungsportals ist für berechtigte Nutzer entgeltfrei. Jeder Rechnungssteller muss sich einmalig in diesem Portal registrieren. Eine detaillierte Beschreibung stellt das Land NRW bereit: https://www.vergabe.nrw.de/sites/default/files/media/document/file/2020-04-19_Anleitung%20Benutzeranmeldung.pdf.

Die Registrierung der Rechnungssteller ist seit November 2019 möglich, die Rechnungsstellung per XRechnung ist bis zum 26. November freiwillig, sie wird ab dem 27. November verpflichtend bei einem Nettoauftragswert von mehr als 1.000 Euro.

Ebenso muss sich jeder öffentliche Auftraggeber registrieren. Der öffentliche Auftraggeber erhält vom Land NRW eine Leitweg-ID, mittels dieser Leitweg-ID können Rechnungen eindeutig dem jeweiligen Auftraggeber zugeordnet werden. Die Leitweg-ID der Gemeinde Wachtberg lautet: 053820072072-31001-73.

Absender und Empfänger werden jeweils per (hinterlegter) E-Mail über die erfolgreiche Zustellung bzw. den Empfang der Rechnung informiert.

Ein Verzeichnis aller öffentlichen Auftraggeber in NRW ist unter https://www.vergabe.nrw.de/sites/default/files/documents/2020-05/2020-05-10_liste-leitweg-id-nrw.pdf hinterlegt.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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