Allgemeine Berichte | 26.07.2017

Vierteilige Themenreihe von Caritas, SKF und SKM informiert rechtliche Betreuer in Mendig

Rechtliche Betreuung – Aufbauwissen

Mendig. Um Aufbauwissen für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer geht es in der vierteiligen Themenreihe ab Mittwoch, 16. August um 18 Uhr in Mendig im CTT Alten- und Pflegeheim Marienstift, Schulstraße 2, die in Kooperation vom Betreuungsverein Andernach des Caritasverbands Rhein-Mosel-Ahr e.V., SKF Betreuungsverein für den Kreis Mayen-Koblenz und vom SKM Betreuungsverein für Mayen und Umgebung e.V. angeboten wird. In Mendig werden auch die weiteren Abende stattfinden, wobei jede Veranstaltung einzeln belegt werden kann. Die Reihe greift verschiedene Themen auf, mit denen Betreuerinnen und Betreuer in der praktischen Arbeit konfrontiert werden können. Mit Fachvorträgen, Fallbeispielen und der Möglichkeit zum persönlichen Austausch vermitteln die Veranstalter das Wissen, um alle Aufgaben im Rahmen der Betreuertätigkeit sicher und fachkundig erledigen zu können. Ein Angebot, das neben rechtlichen Betreuern auch Bevollmächtigte und allen am Thema Interessierten offen steht.

Vermögensverzeichnis und Jahresbericht

Am Mittwoch, 16. August wird Emma Börkircher vom SKF Koblenz zum Thema „Vermögensverzeichnis und Jahresbericht“ in anderthalb Stunden über Unklarheiten bei der Erstellung eines umfassenden Vermögensverzeichnisses zu Beginn der Betreuung sprechen. Auch Fragen zum Jahresbericht, der für rechtliche Betreuer zu den regelmäßigen Pflichten gehört, wird die Referentin beantworten: Welche Angaben muss der Betreuer erledigen? Wozu werden diese benötigt? Und welche Nachweise müssen vorgelegt werden? Über notwendige Formulare, Berichte und den Schriftverkehr mit dem Betreuungsgericht werden die Zuhörer ebenfalls informiert.

Betreute als Erbe

Der „Betreute als Erbe“ und die damit verbundenen Betreuungsaufgaben stehen im Zentrum des Abends am Mittwoch, 23. August von 18 Uhr bis circa 19.30 Uhr. Rechtspflegerin Sabine Mohr-Retterath vom Betreuungsgericht Mayen geht es um Verfahrenswege – vom Erbschein bis hin zur möglichen Erbausschlagung – und natürlich um die entsprechenden Ansprechpartner. Welches Gericht ist zuständig? Zu welcher Gelegenheit braucht es einen Erbschein und wann ist es für den Betreuten besser, ein Erbe auszuschlagen?

Versicherungsschutz des Betreuten

Versicherungsfachmann Hans-Jürgen Monschauer ist am Mittwoch, 15. November Gast im Marienstift Mendig. Beim Abend „Versicherungsschutz des Betreuten“ stellt sich das Publikum den Fragen, was etwa zu tun ist, wenn beim Betreuten eine Doppelversicherung vorliegt oder welche Versicherungen überhaupt sinnvoll sind?

Auch bei leer stehender Immobilien gilt es Regeln zu beachten. Und existiert für geistig behinderte, verwirrte oder psychisch kranke Betreute ein Haftungsausschluss wegen Deliktunfähigkeit? Der Versicherungsfachmann wird die gesetzlichen Grundlagen und weitere Voraussetzungen erläutern und alle Fragen beantworten.

„Werdenfelser Weg“ und Freiheitsentziehende Maßnahmen

Um den „Werdenfelser Weg“ und Freiheitsentziehende Maßnahmen geht es am vierten und letzten Abend, der am Mittwoch, 22. November stattfindet. Dann wird Berthold Michels, Fachkrankenpfleger/Pflegedienstleitung mit Ausbildung „ReduFix“, über ein heikles Thema sprechen, denn Bettgitter und ähnliche Maßnahmen lassen sich in der Praxis zum Schutz des Betreuten nicht immer verhindern.

Umso wichtiger ist es, für den entscheidenden Betreuer zu wissen, wie diese Maßnahmen aussehen und welche Alternativen es zur Fixierung von selbstgefährdenden Personen gibt. Mit dem „Werdenfelser Weg“ wird der Referent Alternativen vorstellen. Weniger Medikamente, weniger Fixierungen und so weiter sind das Ziel dieses verfahrensrechtlichen Ansatzes im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts. Veranstaltungsort und bei weiteren Fragen: CTT Alten- und Pflegeheim Marienstift in Mendig, Schulstraße 2; Tel. (0 26 52) 9 34 60.

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