Allgemeine Berichte | 05.12.2024

Haus und Grund Mayen und Umgebung e.V. zur Grundsteuer B

„Reformen“ stellen eine erhebliche Belastung für die Bürger des Landes dar

Ekkehard Raab, Vorsitzender von Haus und Grund Mayen und Umgebung e.V.  Foto: privat

Mayen. Der Vorstand des Haus- und Grundbesitzervereins Mayen und Umgebung e.V. mit mehr als 1.000 Mitgliedern hat sich intensiv mit der anstehenden Grundsteuerreform befasst. Das Fazit, insbesondere für Rheinland-Pfalz, ist ernüchternd für den Bürger, Städte und Kommunen sehr belastend. Das Bundesverfassungsgericht hatte die seinerzeitige Regelung der Bemessungsgrundlage mit völlig überholten Grundwerten aus dem Jahre 1962 für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber bis zum 31.12.2024 Zeit gegeben eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Einkommensneutralität wurde versprochen, das Land Rheinland-Pfalz, dem sogenannten Bundesmodell folgend, setzte insoweit mit großem bürokratischem Aufwand für Eigentümer und Finanzämter die Neubewertung der Immobilien an. Im Ergebnis führt dies bei den neu ermittelten festgesetzten Messbeträgen zum Ergebnis, dass Gewerbeimmobilien erheblich niedriger, Privatimmobilien jedoch erheblich höher belastet werden. Konsequenz eine erhebliche Höherbelastung der privaten Eigentümer und damit mittelbar auch der Wohnungsmieter bei gleichzeitiger Entlastung der Eigentümer von Gewerbeimmobilien.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat die Möglichkeit verpasst diese zusätzlichen Belastungen für Wohnungseigentümer und Mieter durch eine Anpassung der Gewerbesteuermesszahlen abzuwenden, so die Vorsitzenden des Haus- und Grundbesitzervereins Mayen und Umgebung e.V. Ekkehard Raab und Heinzfried Haferkamp. Die nunmehr im November 2024 vorgelegte Gesetzesvorlage zum Landtag Rheinland-Pfalz und der beabsichtigten Festlegung getrennter Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien durch die Kommunen ist viel zu spät, ist neuerlich mit erheblichem weiterem bürokratischem Aufwand verbunden und zu Lasten der Städte und Kommunen mit hohen Prozessrisiken verbunden, so Raab. Hinzu kommt, dass eine Verabschiedung einer auf der noch ausstehenden Gesetzesänderung basierenden Satzung auch faktisch aktuell unmöglich ist, da die Datenlage, Dateninformation unbefriedigend und unzureichend ist, so Haferkamp. Unverständlich auch, dass erst kurz vor Toresschluss nunmehr eine geänderte Gesetzeslage beschlossen werden soll, bereits im Jahre 2023 wurde von vielen Beteiligten, so Haus und Grund Rheinland-Pfalz, Städtebund Rheinland-Pfalz und vielen mehr, auf das drohende Desaster hingewiesen. So droht aktuell eine Erhöhung der Belastungen für Privateigentümer und Mieter von 20 – 50 %. Das Land hätte lediglich früher praktikabler und entschlossener handeln müssen, so die Vorsitzenden. Das Land schleicht sich aus der Verantwortung, hat Arbeit, Last und Ärger mit erheblichem Aufwand schlicht und ergreifend den Kommunen vor die Füße geworfen, so die Vorsitzenden von Haus und Grund.

Pressemitteilung

Haus und Grund Mayen

und Umgebung e.V.

Ekkehard Raab, Vorsitzender von Haus und Grund Mayen und Umgebung e.V. Foto: privat

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