Allgemeine Berichte | 16.12.2022

Wichtiger Hinweis der Verbandsgemeindeverwaltung Vordereifel

Regelungen zur bestehenden Räum- und Streupflicht

Vordereifel.So sehr wir alle uns auch über Schnee und die weiße Pracht freuen, damit sind auch bestimmte Regelungen zur Räum- und Streupflicht verbunden. Alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Vordereifel haben jeweils durch Satzung auf der Grundlage des Landesstraßengesetzes die Schneeräumung und das Bestreuen der Gehwege und Straßen bei Glätte (Winterdienst) übertragen. Diese Verpflichtung richtet sich an alle Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der jeweiligen geschlossenen Ortslage. Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege und Straßen bis zur Straßenmitte. Besteht nur einseitig ein Gehweg sind auch die Anlieger der gegenüber liegenden Grundstücke räum- und streupflichtig. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg. Je nach Witterung ist mehrmals zu räumen und streuen, so dass in den allgemeinen Verkehrszeiten von 7 Uhr bis 20 Uhr keine Rutschgefahr besteht. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und den Gehwegen nicht behindert wird. Viele Ortsgemeinden unterstützen die Reinigungspflichtigen insbesondere durch die Schneeräumung. Es handelt sich in diesen Fällen um freiwillige Maßnahmen der Ortsgemeinden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Räum- und Streupflicht obliegt weiterhin dem jeweiligen Anlieger. Bürgermeister Alfred Schomisch richtet hiermit den dringenden Apell an alle Bürgerinnen und Bürger, ihrer Verpflichtung sachgerecht nachzukommen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Räumpflichtigen bei Unfällen in Regress genommen werden können.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Vordereifel

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, kann man in aktueller Sache in Neuwied sehen. Hier wurden im Rahmen einer Schulhofumgestaltung 3 nachweislich verkehrssichere gesunde 100 Jahre alte...
  • Koblenzer Bürger: Die Forderung der FDP, die Baumschutzsatzung abzuschaffen, ist ein längst überfälliger Schritt gegen staatliche Überregulierung. Es ist widersprüchlich, Hauseigentümer auf dem eigenen Grund und Boden...
  • Oliver Spielmann: Was passiert, wenn es keine Baumschutzsatzung gibt, haben wir in aktueller Sache in Neuwied gesehen. Hier wurden an einer Schule im Rahmen einer Umgestaltung 3 einhundert Jahre alte nachweislich gesunde...
  • Boomerang : Seit 2011 eine Frau durch einen herabstürzenden Ast in d Rheinanlagen ums Leben kam will keiner mehr für die Sicherheit verantwortlich sein. Mit alten Bäumen ist es wie mit alten Menschen, die können weg und machen nur Arbeit.
  • Bernd Hilger: Und wann wird sie für den Verkehr freigegeben ?
MAYA
Anzeigenschaltung „zzgl. Onlineausgabe“
Innovatives rund um Andernach
Innovatives rund um Andernach
Slimbelly
Kreishandwerkerschaft
Zukunft trifft Tradition KW 10
Rund ums Haus
Empfohlene Artikel

Remagen. Am 27.02.2026 fand der Abschluss der Ada-Lovelace-AG am Campus Remagen der Hochschule Koblenz statt. Das Ada-Lovelace-Projekt fördert Mädchen in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) und bietet ihnen die Möglichkeit, technisches Wissen praktisch zu erlernen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Mayen startet mit Traumwetter in den Frühling

Frühlingskirmes in Mayen: Ein Wochenende voller Genuss und Erlebnisse

Mayen. Ein traumhaftes Sonnenwetter läutete beim Frühjahrskirmeswochenende den ersehnten Frühling ein. So hatten sich das die vielen Hundert Besucher gewünscht und der Wettergott hatte nach dem nasskalten Winterwetter diesbezüglich tatsächlich ein Einsehen. Sehr zur Freude aller Anwesenden, die am verlängerten Wochenende einen Bummel entlang der Stände und Attraktionen sichtlich genossen.

Weiterlesen

Meckenheim. Zu einem folgenschweren Verkehrsunfall kam es am Samstagmorgen (07.03.2026) gegen 10:45 Uhr auf der Bonner Straße in Meckenheim. Zur Unfallzeit befuhr eine 68-jährige Autofahrerin die Meckenheimer Allee/Bonner Straße in Fahrtrichtung Rheinbach. Kurz vor der Kreuzung Gudenauer Allee/Bonner Straße beabsichtigte sie, nach links in eine Zufahrt abzubiegen und missachtete dabei die Vorfahrt eines entgegenkommenden Motorradfahrers, der die Bonner Straße in Fahrtrichtung Bonn befuhr.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Kreishandwerkerschaft
Essen auf Rädern
Imageanzeige
Imageanzeige
Dauerauftrag Imageanzeige
Kreishandwerkerschaft - Anzeige Bad
Start in den Frühling
Auftrag, Nr. AF2025.000354.0, März 2026
Zukunft trifft Tradition KW 10
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0149#
Innovatives rund um Andernach
Angebotsanzeige (März)
Innovatives rund um Andernach
Thomas Scharbach