Allgemeine Berichte | 25.05.2021, 10:21 Uhr

Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis verzichtet auf Beiträge für Kita, Tagespflege und OGS

in den Monaten Juni und Juli

Rhein-Sieg-Kreis. Für die Monate Juni und Juli 2021 werden Eltern keine Beiträge für die Kinderbetreuung in den Kreisgemeinden bezahlen müssen. Das haben der Kreisausschuss und der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen.

„Damit wollen wir die beitragspflichtigen Eltern finanziell entlasten und eine Kompensation anbieten für die leider immer noch bestehenden pandemiebedingten Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung“, teilte der Jugenddezernent des Rhein-Sieg-Kreises Thomas Wagner mit.

Seit dem 22. Februar befinden sich die Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen im sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb. Das bedeutet viele Einschränkungen im pädagogischen Alltag aber auch im Umfang der Betreuung.

Zum Beispiel sind die regulären Betreuungszeiten in den allermeisten Kindertagesstätten um 10 Stunden reduziert, um die Hygieneregelungen und die strikten Gruppentrennungen mit dem bestehenden Personal aufrecht erhalten zu können.

Die nun beschlossene Befreiung gilt für alle Eltern, deren Kinder in den Kindertagesstätten und in Kindertagespflegestellen in den Gemeinden Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck betreut werden und auch für Kinder, die die Offenen Ganztagsangebote in den Förderschulen des Rhein-Sieg-Kreises nutzen. Die Städte im Rhein-Sieg-Kreis haben eigene Jugendämter.

Das Land NRW hatte zuvor in Aussicht gestellt, sich an den ausfallenden Erträgen für zwei Monate zu beteiligen, wie dies auch schon für den Monat Januar 2021 erfolgt ist.

Die Kreiskasse wird den elektronischen Lastschrifteinzug für Juni und Juli nicht vornehmen. Eltern, die per Dauerüberweisung ihren Elternbeitrag leisten, werden gebeten, die Überweisung für die Monate Juni und Juli auszusetzen. Dennoch eingehende Zahlungen werden so schnell wie möglich zurückerstattet.

Die für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen geleisteten Zahlungen werden – wie bereits bisher – auf Grundlage der in Anspruch genommenen Mahlzeiten spitz abgerechnet. Überzahlungen werden erstattet.

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