Fortbildung für Vorsorgebevollmächtigte
Richtig handeln im Ernstfall
Montabaur. Viele Menschen haben heute eine Vorsorgevollmacht für eine nahestehende Person. Für sie ist es selbstverständlich, im Falle einer Handlungsunfähigkeit für diese die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
Um die Bevollmächtigten zu unterstützen und ihnen Handlungssicherheit zu geben, bieten der Betreuungsverein der Caritas in Montabaur und der Betreuungsverein der AWO in Wirges eine Fortbildungsreihe an.
Im Ernstfall stellen sich den Bevollmächtigten oft viele Fragen:
- Wann wird die Vollmacht wirksam?
- Wie weit darf der Bevollmächtigte handeln?
- Bei welchen medizinischen Maßnahmen ist eine Einwilligung des Bevollmächtigten möglich und notwendig?
- Welche Dokumentation ist sinnvoll?
- Wem ist der Bevollmächtigte rechenschaftspflichtig?
- Kann eine Vorsorgevollmacht widerrufen oder zurückgegeben werden?
- Was ist zu beachten, wenn der Vollmachtgeber verstirbt?
Selbstverständlich gehen die Referentinnen auch auf konkrete und aktuelle Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein.
Der Kurs findet mittwochs am 13. und am 20. März jeweils um 18 Uhr statt. Er wird zeitgleich als Online-Veranstaltung (wenn gewünscht) und als Präsenzveranstaltung in den neuen Räumen der Caritas, Bahnallee 16, 56410 Montabaur angeboten.
Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich bis zum 10. März bei einem der durchführenden Vereine: Betreuungsverein der AWO, Tel. (0 26 02) 1 06 65 10, E-Mail: awo@awo-westerwald-betreuung.de oder: Betreuungsverein der Caritas, Tel. (0 26 02) 16 06 36, email: elke.schaefer-Krueger@cv-ww-rl.de. Die Teilnahme ist kostenlos. BA
