Allgemeine Berichte | 12.04.2017, 11:36 Uhr

Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises

Richtig mit Hunden in der Natur unterwegs!

Anleinpflicht für Hunde in Wäldern unbedingt beachten

Rhein-Sieg-Kreis: Insbesondere im Wald und dort, wo aufgrund eingeschränkter Sicht mit dem plötzlichen Auftauchen von Wildtieren zu rechnen ist, sollten die Hunde angeleint ausgeführt werden. Denn jetzt beginnt die Zeit, in der sich die in der freien Natur lebenden Wildtiere auf die Geburt ihres Nachwuchses vorbereiten. Deshalb appelliert das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises an die Hundehalter, beim Spaziergang mit den „Vierbeinern“ ein besonders sorgsames Verhalten an den Tag zu legen und die Anleinpflicht für Hunde in Wäldern unbedingt zu beachten. Freilaufende Hunde stellen in dieser Zeit für Wildtiere nämlich eine besonders große Gefahr dar: So können trächtige Wildtiere schon beim Anblick eines freilaufenden Hundes in panikartige Flucht versetzt werden, was schwere Verletzungen oder aufgrund Überanstrengung eine Totgeburt zur Folge haben könnte. Und auch bereits geborene Jungtiere sind gefährdet, da sie in den ersten Lebenstagen vollkommen fluchtunfähig sind und demnach für die Hunde eine leichte Beute darstellen, die üblicherweise kein Wild jagen. Außerdem kann es passieren, dass heranwachsende Jungtiere von ihrer Mutter durch jagende Hunde getrennt werden. Doch nicht nur Wildtiere, auch landwirtschaftliche Nutztiere wie beispielsweise Schaf- und Rinderherden sind immer wieder Opfer jagender Hunde. Ein solcher Vorfall kann für den Besitzer infolge von Fehlgeburten und tierärztlichen Behandlungskosten hohe wirtschaftliche Verluste bedeuten. „Wer diese Hinweise als Hundehalter beachtet, kann mit gutem Gewissen und der gebotenen Rücksicht auf Wild- und Nutztiere auch in der freien Natur seinem Vierbeiner den gewünschten und notwendigen Freilauf ermöglichen“, rät Dr. Klaus Mann, Leiter des Tierärztlichen Dienstes des Kreisveterinäramtes.

Information: Hunde, die unkontrolliert Wild und andere Tiere hetzen oder reißen gelten nach den Bestimmungen das Landehundegesetzes NRW als gefährliche Hunde und dürfen grundsätzlich nur noch angeleint ausgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Geldbußen. Hundehalter, die sich als „unbelehrbar“ erweisen und dem Jagdtrieb ihrer Vierbeiner gleichgültig gegenüber stehen, müssen mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen der zuständigen Ordnungsämter rechnen. Pressemitteilung

Rhein-Sieg-Kreis

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