VG Bad Ems informiert
Richtiges Verhalten an der Bushaltestelle
Bad Ems. Oft fragt man sich an einer Haltestelle: „Darf ich noch vorbei fahren oder muss ich hinter dem Bus warten?“ „Muss ich die Fußgänger über die Straße lassen oder müssen diese warten?“
§ 20 der Straßenverkehrsordnung beantwortet diese Fragen eindeutig. Wenn sich ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf man ihn nicht überholen.
Halten die Busse an einer Haltestelle und haben die Warnblinkanlage eingeschalten, darf nur in Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren werden und nur in einem solchen Abstand, dass eine Gefährdung der Fahrgäste ausgeschlossen ist.
Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr. Wer übrigens gegen § 20 der Straßenverkehrsordnung verstößt, dem droht ein Verwarnungsgeld von 15 Euro, falls Fahrgäste behindert werden 40 Euro, werden sie gefährdet sind es 50 Euro. Weiterhin ist zu beachten, dass Fahrgäste, insbesondere Kinder, auch noch von der gegenüberliegenden Straßenseite den Bus erreichen wollen.
Dabei achten sie nicht auf den fließenden Verkehr und überqueren spontan die Straße. Insbesondere bei Schulbussen ist deshalb große Vorsicht und Rücksichtnahme geboten.
Pressemitteilung
VG Bad Ems
