Allgemeine Berichte | 25.09.2025

Die Schonzeit für Hecken und Gebüsche endet am 1. Oktober 2025

Rückschnitte ab 1. Oktober wieder erlaubt

Wachtberg. Der Herbst hält langsam seinen Einzug, und damit rückt für Gartenfreunde die Möglichkeit näher, sich den Grünschnitt vorzunehmen. Ab 1. Oktober ist der starke Rückschnitt von Bäumen, Hecken und sonstigen Gehölzen bis 28.02.23 wieder erlaubt.

Ab 1. März beginnt die Schonzeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dauert bis zum 30. September an. In dieser Zeit darf weder gerodet noch abgeschnitten oder gar zerstört werden. Grund dafür ist, dass Bäume, Hecken und Gebüsche unseren heimischen Vögeln, Insekten, Säugetieren, Reptilien und Amphibien Schutz vor natürlichen Feinden bieten. Die Gehölze dienen ihnen als Schlaf- und Ruheplätze sowie zur Aufzucht des Nachwuchses. Blattwerk, Knospen, Früchte und Samen sind außerdem kostbare Nahrungsmittelspender für die Tierwelt.

Aber auch im Herbst und Winter ist die Tierwelt im Blick zu behalten, denn sie braucht Schutz vor der Witterung und natürlichen Feinden, ebenso Nahrung in der kalten Jahreszeit. Wer im eigenen Garten etwas für die Tiere tun möchte, sollte seinen Garten jetzt nicht blitzblank aufräumen. Wer mag, kann Laubhaufen für Igel anlegen, die Stauden im Winter stehen lassen oder Totholzhaufen und Steinhaufen errichten. Stauden, Sträucher und Blumenreste liefern gutes Vogelfutter. Alte Blüten und Pflanzenstängel bieten vielen Insekten auch die Möglichkeiten zur Überwinterung.

Für weitere Fragen können Sie sich an Melaniw Kamradt im Rathaus der Gemeinde Wachtberg unter melanie.kamradt@wachtberg.de oder 0228-9544-153 wenden.

Pressemitteilung der

Gemeinde Wachtberg

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