Stadt Bendorf am Rhein
Rücksichtnahme bei Gartenarbeiten
Ruhezeiten für den Betrieb von Maschinen und Geräten
Bendorf. Auch in der diesjährigen Gartensaison wartet viel Arbeit auf die Gartenbesitzer.
Dabei wird eine Vielzahl von Maschinen und Geräten eingesetzt. Damit die Gartenarbeit ohne rechtliche Folgen bleibt, müssen die Betreiber der Geräte im Interesse der Nachbarschaft einige gesetzliche Bestimmungen beachten.
Insbesondere in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten dürfen im Freien die meisten Geräte und Maschinen mit elektrischem Antrieb oder Verbrennungsmotor an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr sowie in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr von Privatpersonen nicht betrieben werden. Gewerbetreibende sind hier von der Einhaltung der Mittagsruhe teilweise gesetzlich befreit.
Die zulässigen Betriebszeiten für die wichtigsten Geräte sind aus der beiliegenden Tabelle zu ersehen.
Ob und zu welchen Zeiten das eigene Gerät von diesen Vorschriften betroffen ist, erfährt man im Zweifelsfall auch durch Nachfrage beim Bendorfer Ordnungsamt sowie in zahlreichen Veröffentlichungen im Internet unter dem Stichwort „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“.
Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses sollte man sich besonders an die allgemein übliche Mittagsruhe halten und generell beim Arbeiten mit lärmintensiven Gerätschaften die notwendige Rücksichtnahme walten lassen.
Pressemitteilung
Stadt Bendorf am Rhein