Allgemeine Berichte | 27.09.2021

Stadt Bendorf

Rücksichtnahme im Wald

Bendorf. Die heimischen Waldgebiete werden von vielen als Freizeit- und Erholungsorte genutzt. Dabei sind die Erwartungen an den Bendorfer Wald so vielfältig wie seine Besucherinnen und Besucher. Die Aktivitäten reichen vom klassischen Wanderspaziergang übers Joggen und Nordic Walking bis zum Geocaching, Pilze sammeln oder Fahrten mit dem Mountainbike.

Wo viele Menschen auf unterschiedliche Weise unterwegs sind, kann es zu Konflikten und gefährlichen Situationen kommen. Im Sinne eines erholsamen Miteinanders setzt die Stadt Bendorf auf Augenmaß und gegenseitige Rücksichtnahme bei allen Waldbesuchenden, damit etwaige Belästigungen oder Behinderungen der Aktivitäten von anderen vermieden werden.

So wird darum gebeten, auf den gekennzeichneten Wegen zu bleiben und Hunde aus Rücksicht auf Wildtiere an der Leine zu halten.

Bei besonders empfindlichen und stark begangenen Streckenabschnitten im Bendorfer Wald weisen künftig neue Schilder darauf hin, dass das Fahrradfahren abseits von Waldwegen, insbesondere das Befahren von Wanderwegen nicht erlaubt ist. Dies wird durch § 22 des rheinland-pfälzischen Landeswaldgesetz geregelt.

Für Mountainbike-Begeisterte bleiben im Bendorfer Wald zahlreiche Wege im Rahmen des Landeswaldgesetzes nutzbar, auch einige Pfade in Bendorf und Sayn, z.B. im Bereich des Friedrichsbergs, am Lusthäusje und am Saynsteig werden von der Beschilderung ausgenommen.

Pressemitteilung Stadt Bendorf

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