Ruhezeiten für den Betrieb von Maschinen und Geräten
Rücksichtnahme bei Gartenarbeiten
Bendorf. Seit die Gartensaison voll im Gang ist, wartet eine Menge Arbeit auf alle Gartenbesitzer. Dabei wird eine Vielzahl von Maschinen und Geräten eingesetzt.
Damit die Gartenarbeit ohne rechtliche Folgen bleibt, müssen die Betreiber der Geräte im Interesse der Nachbarschaft einige gesetzliche Bestimmungen beachten.
Insbesondere in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten dürfen im Freien die meisten Geräte und Maschinen mit elektrischem Antrieb oder Verbrennungsmotor an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 13 Uhr bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr von Privatpersonen nicht betrieben werden. Hierzu gehören unter anderem auch praktisch alle Rasenmäher. Eine Vielzahl weiterer Geräte wie Freischneider, Grastrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.
Ausnahmen können für Geräte mit bestimmten Kennzeichnungen sowie die gewerbliche Nutzung gelten.
Ob, und zu welchen Zeiten, das eigene Gerät von diesen Vorschriften betroffen ist, erfährt man im Zweifelsfall durch Nachfrage beim Ordnungsamt sowie in zahlreichen Veröffentlichungen im Internet unter dem Stichwort „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“.
Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Bendorf