Allgemeine Berichte | 27.10.2016

Kreis Neuwied - Abfallwirtschaft

Rückwärtsfahrt für Müllautos vor dem Aus?

Hallerbach: Rückfahr-Assistenzsysteme könnten helfen

Kreis Neuwied. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) könnte mit einer Branchenregel den Fahrzeugen der Müllabfuhr generell verbieten, rückwärts zu fahren. Sollte ein solches Verbot ohne entsprechende Ausnahmen kommen, wären vor allem Sackgassen betroffen. Deren Anwohner müssten dann ihre Abfalltonnen bis an die nächste geeignete Straße bringen. „Sollte es tatsächlich zu einem generellen Rückwärtsfahrverbot kommen, könnten Sackgassen ohne Wendehammer künftig nicht mehr angefahren werden. Dies wäre natürlich für die betroffenen Anwohner ärgerlich und in vielen Fällen sicherlich auch nicht ohne fremde Hilfe machbar“, fürchtet der 1. Kreisbeigeordnete und Abfallwirtschaftsdezernent Achim Hallerbach. Und er ergänzt: „Leider ist aber der Landkreis bei der Festsetzung dieser Regeln nicht beteiligt und hat auch keinen Einfluss auf die Anwendung.“ Schon jetzt müssen die Abfuhrunternehmen beim Rückwärtsfahren die Straßenverkehrsordnung, Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftliche Regelungen und das Arbeitsschutzgesetz sowie einschlägige Gerichtsurteile beachten, die ein generelles Rückfahrverbot nahelegen. Der Entwurf der Branchenregel der DGUV geht davon aus, dass Abfallsammeltouren durchgehend so geplant werden müssen, dass keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind. Und nachdem alle Möglichkeiten der Tourenplanung ausgeschöpft und wie gefordert schriftlich dokumentiert sind, soll für jeden Einzelfall, mittels einer Gefährdungsbeurteilung festlegt werden, ob eine gefahrlose Rückwärtsfahrt ausnahmsweise gewährleistet werden kann. Natürlich ist sich Achim Hallerbach, der gleichzeitig Geschäftsführer der Rheinischen Entsorgungs-Kooperation (REK) ist, der erheblichen Gefahren für Mensch und Material bewusst, die mit dem Rückwärtsfahren einhergehen: „Es muss alles getan werden, diese Gefahren so weit wie nur irgend möglich zu minimieren. Aber solche Regeln und Vorschriften müssen auch praxisgerecht und lebensnah sein. Das Rückwärtsfahren von Müllwagen ausnahmslos zu verbieten, wäre fern jeder Realität.“ Die Abfuhrunternehmen im Landkreis Neuwied sammeln den Abfall in fast 2.500 Straßen. Eine Analyse des gesamten Straßennetzes auf die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens hin würde damit einen praktisch nicht zu leistenden Personal- und Bürokratieaufwand bedeuten. Und in der täglichen Praxis gibt es dann doch immer wieder Änderungen, etwa wenn Baustellen, Staus, Umleitungen, Unfälle und rechtswidrig zugeparkte Straßen eine gewisse Flexibilität unumgänglich machen. Einen Ausweg aus der Misere könnten nach Ansicht vieler Fachleute moderne elektronische Assistenzsysteme wie Kameras und Rückraumüberwachungssysteme bieten, sofern sie durch die DGUV anerkannt würden. Achim Hallerbach folgt dabei den Experten des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) und schließt sich deren Forderungen an: „Im Sinne einer bürgerfreundlichen Abfallsammlung und der praktischen Bedürfnisse der Unternehmen fordern wir eine Öffnungsklausel in der Branchenregel, die diejenigen technischen Assistenz-Systeme stärker anerkennt, die Unfälle beim Rückwärtsfahren vermeiden.“

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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