Allgemeine Berichte | 03.06.2015

DGB gibt Tipps zu Geld, Verpflegung und Unterkunft

Saisonarbeit: Neue Regeln in der Landwirtschaft

Bonn/Rhein-Sieg. Zum Start der Ernte-Saison veröffentlicht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam mit der IG BAU und dem Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen einen Info-Flyer für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und in der Landwirtschaft arbeiten. „Ohne die vielen ausländischen SaisonarbeiterInnen lässt sich die Erntearbeit auf unseren Spargel- und Gemüsefeldern und auf den Obstplantagen nicht bewerkstelligen. Aber genauso wie deutsche Erntehelfer haben die Beschäftigten aus dem Ausland auch Rechte und Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bisher arbeiteten Beschäftigte aus Ost- und Südosteuropa zu Hungerlöhnen. Nun haben wir seit 1. Januar auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn“, erklärt der Chef des DGB-Kreisverbandes Bonn/Rhein-Sieg, Ingo Degenhardt. Über die nunmehr geltenden Regelungen ist Aufklärung bei den Erntehelfern nötig. Dafür hat das DGB-Projekt „Faire Mobilität“ einem Flyer in sechs Sprachen erarbeitet. Unter dem Titel „Neue Regeln in der Landwirtschaft“ (in Deutsch, Polnisch, Ungarisch, Rumänisch, Kroatisch und Bulgarisch) gibt es wertvolle Tipps zu den Themenfeldern „Entlohnung, Überstunden und die Anrechenbarkeit von Unterkunft und Verpflegung“. Degenhardt: „Ich appelliere an alle Landwirte in der Region, geltendes Recht einzuhalten und die bei ihnen arbeitenden Menschen fair und vor allem menschenwürdig zu behandeln und sie nach dem geltenden Mindestlohn zu bezahlen.“ Dieser beträgt derzeit im Westen 7,40 Euro brutto pro Stunde. „Es gibt Hinweise auf menschenunwürdige Zustände in Unterkünften. Auch von Abrechnungsunstimmigkeiten und vom Lohnabzug für Unterkunft und Verpflegung, obwohl diese nicht gewährt wurden, ist die Rede. Aus Angst, im kommenden Jahr nicht wiederkommen zu dürfen, nehmen viele Beschäftigte diese Nachteile in Kauf. Das ist moderne Ausbeutung. Auch aus diesem Grund sind vermehrte und unangemeldete Kontrollen der Behörden dringend notwendig“, so der Gewerkschafter weiter.

Arbeitszeit täglich aufzeichnen

Degenhardt weist ausdrücklich darauf hin, wie bedeutend die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit ist. Dies ist nicht nur bei der Berechnung des Lohnes für die geleistete Arbeit wichtig, sondern auch als Nachweis im Streitfall. „Machen Sie sich Notizen über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen und mit wem Sie gearbeitet haben. Führen Sie einen Arbeitszeitkalender“, so der Rat des Gewerkschafters.

Pressemitteilung DGB-

Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg

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