Allgemeine Berichte | 31.08.2018

ADD Trier - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“

Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“

Trier/Rheinland-Pfalz. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/Nordrhein-Westfalen sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, welche wiederkehrend von dem Konto der Spender abgebucht werden.

Die ADD bittet rheinland-pfälzische Spender und Förderer des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW um Überprüfung ihrer Kontoaus-züge, ob die wiederkehrenden Einzüge durch den Bielefelder Verein gestoppt wurden. Sollten weiterhin Einzüge erfolgen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

Pressemitteilung

ADD Trier

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