Verbandsgemeinde Bad Breisig
Sankt Martins-Umzüge abgesagt
Ausgabe von Weckmännern in Kindertagesstätten und Grundschulen findet statt
Bad Breisig. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt worden, die es ermöglichen, kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen unter entsprechenden Hygieneanforderungen durchzuführen.
Mit der ab dem 16. September 2020 geltenden Elften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (11. CoBeLVO) wurden hierbei auch Anpassungen hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen vorgenommen.
Nach § 2 der 11. CoBeLVO sind Veranstaltungen im Freien mit bis zu 500 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot und die Pflicht zur Kontakterfassung.
In Warte- oder Abholungssituationen gilt zudem die Maskenpflicht.
Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste etc., bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich sind, sollen jedoch mindestens bis 31. Dezember 2020 nicht stattfinden. Bezogen auf die anstehenden St. Martins-Umzüge in der Verbandsgemeinde Bad Breisig ist die Einhaltung des Abstandsgebotes unter den Anwesenden verantwortungsvoll nicht zu gewährleisten.
Die für die Ortsgemeinden und für die Stadt charakteristischen Straßenzüge und schmalen Gassen erlauben keine Entzerrung der Teilnehmer bei einem sich bewegenden Straßenumzug. Auch die Kontakterfassung bei einer Veranstaltung, die ein Ein- und Aussteigen an beliebigen Stellen zulässt, ist nicht lückenlos darstellbar.
Des Weiteren beträgt gemäß des Hygienekonzeptes für den Musikbereich bei Auftritten mit Gesang im Freien, der Abstand zwischen den Singenden 1,5 Meter seitlich und 2 Meter in Singrichtung.
Aufgrund der nicht einzuhaltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in der Verbandsgemeinde Bad Breisig ist es notwendig, die St. Martins-Umzügen in diesem Jahr nicht durchzuführen. In Abstimmung von Verwaltung, dem Stadtbürgermeister sowie den Ortsbürgermeistern besteht Einigkeit in dem gemeinsamen Vorgehen, die vorgenannten Umzüge für den gesamten Bereich der Verbandsgemeinde abzusagen.
Um dem kulturellen Brauchtum von St. Martin auch in diesem Jahr zu würdigen und hierbei die Kinder und Schülerinnen und Schüler der Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Bad Breisig in den Fokus zu stellen, erfolgt in diesem Jahr eine Ausgabe von Weckmännern in den einzelnen Gruppen der Kindertagesstätten und Schulklassen.
Fragen bezüglich der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz oder organisatorischen Fragen beantwortet gerne die Fachbereichsleitung, Simone Streffer, unter der Telefonnummer: 02633/4568-301, E-Mail: simone.streffer@bad-breisig.de, wenden.
Alle Informationen und rechtlichen Bestimmungen rund um das Thema „Corona-Virus“ sind auch auf der Internetseite www.bad-breisig.de einzusehen.
Pressemitteilung
Verbandsgemeinde Bad Breisig
