Allgemeine Berichte | 30.03.2020

Stadt Rheinbach

Schiedsperson gesucht

Für den Bezirk Rheinbach II

Rheinbach. Für den Schiedsamtsbezirk Rheinbach II (Neukirchen, Merzbach, Queckenberg, Loch, Eichen, Hilberath, Kurtenberg, Todenfeld, Wormersdorf) ist eine Schiedsfrau bzw. ein Schiedsmann neu zu wählen. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Kernstadt, Flerzheim, Ramershoven, Oberdrees, Niederdrees) gewählt.

Die Schiedsperson muss gemäß § 2 des Schiedsamtsgesetzes nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Aus diesem Grund wird ein Bewerbungsgespräch mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen durchgeführt.

Schiedsperson kann nicht sein, wer 1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt, 2. unter Betreuung steht.

Darüber hinaus soll Schiedsperson nicht sein, wer 1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat, 3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist 4. das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Die Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann ist ein Ehrenamt. Sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Rheinbach gewählt und vom Amtsgericht bestätigt.

Welche Aufgaben hat eine Schiedsperson?

Die Aufgabe der Schiedsperson ist es, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Die Tätigkeit ist eine ehrenamtliche Aufgabe.

Bei strafrechtlichen Tatbeständen wie Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses muss ein Sühneverfahren vor der Schiedsperson durchgeführt werden, bevor eine Privatklage beim Amtsgericht erhoben werden kann. Aber auch bei vermögensrechtlichen Ansprüchen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Schlichtungsverfahren vor der Schiedsperson vorgesehen.

Das Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt ist unbürokratisch und kostengünstig. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Schiedsamtsgesetzes.

Wer Interesse an der Ausübung der Schiedstätigkeit für den Schiedsamtsbezirk Rheinbach II und die Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk I hat, meldet sich bis zum 24. April - Fachgebiet 32 - der Stadt Rheinbach, Schweigelstraße 23, Zimmer 103. Weitere Auskünfte erhalten Interessiere unter Tel. (0 22 26) 91 73 37.

Pressemitteilung der

Stadt Rheinbach

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  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

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